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Vereine – Ehrenamtliche oft ohne Schutz

Viele Deutsche sind ehrenamtlich im Verein tätig: Sie trainieren Kinder im Fußball, unterstützen Unfall- und Gewaltopfer oder engagieren sich im Umweltschutz. Doch hierbei lauern Haftungs-Risiken, die sogar den finanziellen Ruin für Privatpersonen bedeuten können. Die Mehrheit der Ehrenamtlichen ist hierfür ungenügend abgesichert, wie eine repräsentative Umfrage zeigt.

Ohne das Ehrenamt wäre die Gesellschaft weniger lebenswert – und diese Aussage ist sicher keine Übertreibung. 620.000 eingetragene Vereine gibt es in Deutschland, das ist Weltrekord. Darin sind über 50 Millionen Mitglieder organisiert, wie der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamtes e.V. (bvve) weiß. Die Vereine ermöglichen es, jungen Menschen Sport zu machen, sorgen für eine lebenswerte Nachbarschaft, helfen Menschen in Not…Sie sind ein wichtiger sozialer Faktor.

Doch was viele Menschen nicht wissen: Wer sich in diesen Vereinen engagiert, setzt sich auch Haftungsrisiken aus. Denn für Fehler und mögliche Schäden dritter Personen haften die Engagierten mit ihrem Privatvermögen. Dass es hier gewaltige Lücken gibt, zeigt eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox. Mehr als 1.000 Entscheiderinnen und Entscheider in Vereinen wurden hierfür befragt: also Menschen in Vorständen oder mit administrativen Aufgaben.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen deutliche Absicherungslücken. Nur knapp die Hälfte (46 Prozent) der deutschen Vereinsvorstände sorgt mit einer Haftpflicht-Police vor oder ist über den Verein mit einer Haftpflicht gegen Personen- und Sachschäden abgesichert. Und obwohl mehr als die Hälfte der Vereine, aus denen Mitglieder befragt wurden, auch Veranstaltungen durchführen, ist in weniger als jedem vierten (23 Prozent) eine Veranstalterhaftpflicht vorhanden. Eine Vermögensschadenhaftpflicht besitzt weniger als jeder fünfte Verein (17 Prozent).

Dass hier enorme Risiken für die Ehrenamtlichen lauern, zeigen Beispiele aus dem Pressetext, die tatsächlich so stattgefunden haben – und wo sich Betroffene schnell mit hohen Schadensersatz-Forderungen konfrontiert sahen. So hat in einem Amateur-Verein ein Geschäftsführer seine Dokumentationspflichten verletzt, weil er seine Aufzeichnungen lückenhaft führte. Dem Verein wurde daraufhin vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Folge: Der unglückliche Geschäftsführer sollte hohe Summen an Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern nachzahlen. Alles aus seinem privaten Vermögen.

In einem anderen Fall löste sich bei einer Veranstaltung eine nachlässig befestigte Lautsprecher-Box und verletzte eine Person schwer. Hier sollte der Veranstalter auch für den Verdienstausfall der Person auskommen – Kosten, die schnell einen sechs- oder siebenstelligen Betrag erreichen können, wenn jemand dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist.

Wer sich im Verein engagiert, sollte sich deshalb erkundigen, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz bei Haftung besteht. Viele Vereine sichern ihre Ehrenamtlichen mit Gruppenversicherungen ab – aber längst nicht alle, wie oben zitierte Umfrage zeigt. Im Zweifel hilft ein klärendes Beratungsgespräch.

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