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Winterreifen: Wann sie Pflicht sind – und was bei einem Unfall gilt

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Winterreifen mit profiliertem Reifenprofil an einem dunkelblauen Auto auf verschneiter Straße
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Kfz-Versicherung · Sicher durch den Winter

„Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – ist eine bekannte Faustregel für Winterreifen. Eine gesetzliche Frist steckt dahinter allerdings nicht. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Entscheidend sind die Straßenverhältnisse.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei Schnee und Glätte brauchen Pkw auf allen vier Rädern geeignete Reifen mit Alpine-Symbol.
  • Mindestens 1,6 Millimeter Profil sind vorgeschrieben; der ADAC empfiehlt für Winterreifen mindestens vier Millimeter.
  • Ungeeignete Reifen können nach einem Unfall Auswirkungen auf Haftung und Versicherungsleistungen haben.

Wann sind Winterreifen Pflicht?

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Autos nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden. Die Winterreifenpflicht hängt damit weder an einem festen Datum noch allein an der Außentemperatur. „Von O bis O“ hilft bei der Planung – die tatsächlichen Straßenverhältnisse bleiben ausschlaggebend.

Alpine-Symbol und Profiltiefe: Darauf kommt es an

Wer auf Winterreifen wechselt, sollte nicht nur den Termin im Blick haben. Wichtig sind auch Zustand und Profiltiefe der Reifen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter.

Für die vorgeschriebene Winterbereifung ist außerdem das Alpine-Symbol entscheidend: ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Eine M+S-Kennzeichnung allein genügt seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr. Auch Ganzjahresreifen erfüllen die Winterreifenpflicht, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.

Was gilt bei einem Unfall mit Sommerreifen?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen trotzdem mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann die falsche Bereifung zudem Folgen für Haftung und Versicherung haben.

Schäden am eigenen Auto: In der Kaskoversicherung kann eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit infrage kommen, wenn die ungeeignete Bereifung für den Unfall ursächlich war. Ob der Vertrag auf diesen Einwand verzichtet und welche Ausnahmen gelten, steht in den Versicherungsbedingungen.

Ansprüche gegen den Unfallgegner: Auch wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat, kann je nach Unfallhergang ein Mitverschulden berücksichtigt werden. Entscheidend ist, ob die falsche Bereifung zum Unfall oder zu dessen Folgen beigetragen hat.

Eine pauschale Aussage wie „Mit Sommerreifen zahlt die Versicherung nie“ greift deshalb zu kurz. Ob und in welchem Umfang Leistungen gekürzt oder Ansprüche gemindert werden, hängt vom konkreten Unfallhergang und den Versicherungsbedingungen ab.

Ihre Checkliste für den Wintercheck

Der Reifenwechsel ist ein guter Anlass, das Auto auf die kalte und dunkle Jahreszeit vorzubereiten:

  • Reifen: Alpine-Symbol, Profiltiefe, Zustand und Luftdruck prüfen.
  • Batterie: Startleistung bei Bedarf prüfen lassen.
  • Beleuchtung: Alle Leuchten kontrollieren.
  • Scheibenwischer: Wischblätter und freie Sicht prüfen.
  • Frostschutz: Kühlmittel und Scheibenwaschanlage kontrollieren.

„Von O bis O“ ist keine gesetzliche Vorgabe – aber eine praktische Erinnerung, das Auto rechtzeitig winterfest zu machen.

Passt Ihre Kfz-Versicherung zum Winter?

BVS-Finanz in Bodenmais unterstützt Sie dabei, Leistungen und Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung einzuordnen. Ein Blick in den Vertrag zeigt beispielsweise, wie grobe Fahrlässigkeit geregelt ist. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag Kfz-Versicherung: Beitrag senken ohne Wechsel.

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Stand: 5. Oktober 2026. Quellen: § 2 Absatz 3a StVO, § 36 StVZO, ADAC zur Winterreifenpflicht und Bund der Versicherten zu Sommerreifen im Winter. Die Beurteilung eines Schadenfalls erfolgt anhand des Einzelfalls und der jeweiligen Vertragsbedingungen.

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