Psychische Erkrankungen und Berufsunfähigkeit: Was die Zahlen zeigen
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Psychische Erkrankungen spielen bei der Berufsunfähigkeit eine große Rolle – auch in Berufen ohne körperliche Belastung. Wer eine BU abschließen möchte und bereits eine Behandlung, Beratung oder Diagnose erlebt hat, sollte Gesundheitsfragen sorgfältig vorbereiten. Eine pauschale Aussage wie „damit bekommt man keine BU“ ist ebenso wenig hilfreich wie das Weglassen relevanter Angaben.
Von Bernhard Rauch, Fachwirt für Finanzberatung und Versicherungsmakler · Neu bearbeitet am 28. September 2026
Was zeigen aktuelle Zahlen zu psychischen Erkrankungen und BU?
Nach der GDV-Erhebung zu Leistungsursachen für 2024 entfielen rund 38 Prozent auf die gemeinsame Kategorie „psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems“. Die Kategorien dürfen nicht auseinandergezogen werden: Die 38 Prozent sind nicht allein der Anteil psychischer Erkrankungen. Es handelt sich um Verbandsdaten der teilnehmenden Versicherer, nicht um eine individuelle Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden.
Die alte Fassung dieses Artikels bezog sich auf Zahlen aus 2018. Für heutige Entscheidungen sind Berichtsjahr, Quelle und genaue Definition wichtig. Wie BU-Leistungsquoten insgesamt einzuordnen sind, erkläre ich im Beitrag BU-Leistungsquote verstehen.
Warum kann die Psyche den eigenen Beruf beeinflussen?
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es nicht nur um die Diagnose. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang die gesundheitlichen Einschränkungen die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit beeinträchtigen und welche Bedingungen der Vertrag enthält. Konzentration, Belastbarkeit, Verantwortung und Arbeitsorganisation können auch in Büro-, Dienstleistungs- und akademischen Berufen wesentlich sein. Die Prüfung bleibt immer individuell. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein beantwortet die BU-Frage nicht.
BU-Antrag nach Therapie oder psychischer Diagnose: Worauf kommt es an?
Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf bestimmte Beschwerden, Behandlungen und Zeiträume. § 19 VVG regelt die vorvertragliche Anzeigepflicht für in Textform gestellte Fragen. Entscheidend ist daher der genaue Wortlaut des konkreten Antrags. Eine Therapie, eine einzelne Beratung oder eine dokumentierte Diagnose führt nicht automatisch zu derselben Entscheidung bei allen Versicherern. Möglich sind Annahme, Zuschlag, Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung – je nach Sachverhalt und Anbieter.
Vor einem Antrag lasse ich mir mit Ihrer Zustimmung die relevanten Patientenunterlagen geben und gleiche Einträge mit den Gesundheitsfragen ab. Gerade bei psychischen Themen können zeitlicher Verlauf, tatsächliche Beschwerden und Behandlungsergebnis wichtig sein. Unklare oder unrichtige Dokumentation lässt sich nicht einfach aus der Akte löschen; sie muss fachlich korrekt eingeordnet und gegebenenfalls durch die behandelnde Stelle nachvollziehbar berichtigt werden.
Hilft eine anonymisierte Risikovoranfrage?
Wenn Vorerkrankungen vorliegen, kann eine anonymisierte BU-Risikovoranfrage helfen, die Einschätzung mehrerer Versicherer vor einem namentlichen Antrag zu vergleichen. Dafür müssen Gesundheitsangaben wahrheitsgemäß und ausreichend vollständig aufbereitet sein. Die Rückmeldung ist noch kein verbindlicher Versicherungsschutz. Welche Unterlagen nötig sind und was die Ergebnisse bedeuten, erläutere ich im verlinkten Ratgeber.

Persönliche BU-Beratung
Auf meiner Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung beschreibe ich meinen Beratungsprozess. Ein erstes Gespräch ist kostenfrei. Für die Terminvereinbarung genügt eine kurze Nachricht; bitte senden Sie über das Kontaktformular keine Diagnosen oder Patientenakten.
Quellen: GDV: 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Ursachenangaben für 2024); § 172 VVG; § 19 VVG. Stand: 28. September 2026.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
Ein Artikel kann Orientierung geben. Welche Lösung zu Ihrem Alltag, Ihren Verträgen und Ihren Zielen passt, klären wir gemeinsam.
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Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, um den nächsten Schritt mit Ihnen zu besprechen.
Bitte keine Gesundheitsdaten, Kontodaten oder vertraulichen Unterlagen senden. Eine Anfrage ist kein Vertragsabschluss.

