
In diesem Beitrag
Wenn Wasserleitungen einfrieren und platzen, können schon kleine Risse erhebliche Schäden verursachen. Für Eigentümer ist deshalb wichtig, wann die Wohngebäudeversicherung bei Frostschäden hilft – und welche Vorkehrungen sie selbst treffen müssen.
Welche Versicherung zahlt bei Frostschäden?
Die Wohngebäudeversicherung kommt je nach vereinbartem Umfang für frostbedingte Bruchschäden an versicherten Rohren und Installationen auf. Dazu können auch Schäden gehören, die austretendes Leitungswasser an Wänden, Decken oder Fußböden verursacht. Voraussetzung ist, dass die Gefahr Leitungswasser mitversichert ist.
Werden Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte beschädigt, kommt regelmäßig die Hausratversicherung infrage. Auch hier entscheidet der konkrete Vertrag. Der Bruch einer Leitung und die Folgeschäden durch austretendes Wasser sind getrennt zu betrachten: Nicht jeder Schaden durch Kälte ist automatisch versichert.
Besonders bei Außenleitungen, Nebengebäuden und Ferienimmobilien lohnt sich ein genauer Blick in die Unterlagen. Hier können andere Voraussetzungen oder Begrenzungen gelten als im bewohnten Hauptgebäude.
Welche Pflichten haben Eigentümer im Winter?
Viele Versicherungsbedingungen verlangen, Gebäude und Gebäudeteile während der kalten Jahreszeit ausreichend zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Als Alternative kann vorgesehen sein, wasserführende Anlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Maßgeblich ist die Formulierung im eigenen Vertrag.
Eine pauschale Raumtemperatur oder ein einheitlicher Kontrollabstand lässt sich daraus nicht für jedes Haus ableiten. Wie schnell Leitungen auskühlen, hängt beispielsweise von Dämmung, Leitungsverlauf und Außentemperatur ab.
Wer vertragliche Pflichten verletzt, riskiert eine Kürzung oder unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust der Versicherungsleistung. Eine Pflichtverletzung führt jedoch nicht automatisch zur vollständigen Ablehnung: Entscheidend sind unter anderem die Umstände des Einzelfalls, das Verschulden und die Ursächlichkeit für den Schaden.
Was gilt bei Abwesenheit und ungenutzten Gebäuden?
Vor einer längeren Winterreise sollten Eigentümer klären, wer die Räume und die Funktion der Heizung kontrolliert. Die Sternchenstellung am Heizkörper bietet allein keinen zuverlässigen Schutz für sämtliche Leitungen: Weiter entfernte Rohrabschnitte können trotzdem einfrieren.
Für ungenutzte Gebäude oder Gebäudeteile können zusätzliche Pflichten gelten. Manche Bedingungen verlangen dort Kontrollen und zugleich das Absperren und Entleeren der wasserführenden Anlagen. Deshalb sollte man sich bei Leerstand nicht allein auf eine laufende Heizung verlassen.
Wird ein bisher bewohntes Haus längerfristig nicht mehr genutzt, kann außerdem eine Mitteilung an den Versicherer erforderlich sein. Ob dies als Gefahrerhöhung zu behandeln ist, sollte rechtzeitig anhand des Vertrags geklärt werden.
Ergänzende Hinweise finden Sie in unserem Archivbeitrag „Wann muss ich in der Wohnung heizen?“. Für Ihre aktuellen Pflichten bleibt Ihr Versicherungsvertrag maßgeblich.
Was tun, wenn eine Wasserleitung eingefroren oder geplatzt ist?
Bei einem Rohrbruch kommt es darauf an, den Wasseraustritt zu stoppen und weitere Schäden möglichst gering zu halten. Die eigene Sicherheit geht dabei vor.
- Wasserzufuhr unterbrechen: Den betroffenen Abschnitt oder den Hauptwasserhahn schließen, soweit dies gefahrlos möglich ist.
- Stromgefahr beachten: Abstand zu gefährdeten elektrischen Anlagen halten und bei Bedarf Fachkräfte hinzuziehen.
- Fachbetrieb verständigen: Eingefrorene Leitungen nicht mit offener Flamme auftauen.
- Schaden dokumentieren: Fotos anfertigen und Belege für notwendige Sofortmaßnahmen aufbewahren.
- Versicherer informieren: Den Schaden unverzüglich melden und weitere Schritte abstimmen.
Notwendige Sofortmaßnahmen sollten nicht aufgeschoben werden. Größere Sanierungsarbeiten sollten Sie mit dem Versicherer abstimmen. Den vorgesehenen Meldeweg und persönliche Unterstützung finden Sie auf unserer Seite „Schaden melden“.
Wie gut schützt Ihr Vertrag vor Frostschäden?
Ein Blick in Police und Bedingungen zeigt, welche Leitungen, Gebäudeteile und Kosten erfasst sind und welche Sicherheitsvorschriften gelten. Gerade bei älteren Verträgen, Nebengebäuden oder einer geänderten Nutzung kann sich eine Prüfung lohnen.
Wir von BVS-Finanz in Bodenmais prüfen mit Ihnen, wie Frostschäden in Ihrer Wohngebäudeversicherung geregelt sind und worauf Sie bei Ihrem Gebäude achten sollten. Nutzen Sie unseren Versicherungs-Check.
Stand: 2. November 2026. Allgemeine Informationen; für den Versicherungsschutz sind die jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen maßgeblich.
Quellen: GDV: Frostschäden vermeiden und im Schadenfall richtig handeln; GDV-Musterbedingungen VGB 2022, Stand Juni 2026, insbesondere A 4 und A 20–21; § 28 Versicherungsvertragsgesetz. GDV-Musterbedingungen können von individuellen Verträgen abweichen.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
Ein Artikel kann Orientierung geben. Welche Lösung zu Ihrem Alltag, Ihren Verträgen und Ihren Zielen passt, klären wir gemeinsam.
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