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Kfz-Versicherung: Wer wechseln will, muss die Leistungen beachten!

Wechselsaison in der Kfz-Versicherung! Und wie jedes Jahr werben Anbieter und Vergleichsportale teils aggressiv darum, dass der Kunde seinen Altvertrag kündigt und sich einen neuen sucht. Doch dabei gibt es durchaus Fallstricke, die Autofahrer kennen sollten. Denn mitunter lohnt es sich, dem alten Versicherer treu zu bleiben – auch, wenn die Prämie etwas höher ist.


Der Herbst ist Wechsel-Hochsaison in der Kfz-Versicherung. Will der Fahrzeughalter sich einen neuen Vertrag suchen, so muss er in der Regel bis zum 30. November seinen Altvertrag kündigen. Denn viele Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr, bis sie sich selbst verlängern – die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

Das nutzen auch immer mehr Kfz-Versicherer und Online-Anbieter aus, um im Internet oder Fernsehen für einen Versicherungswechsel zu werben. In der Regel ist dabei der Preis das Standardargument: man könne bei der Prämie sparen. Und tatsächlich spricht erst einmal nichts dagegen, Preise zu vergleichen. Aber: Heimtückisch ist es, wenn man allein auf den Preis schaut. Denn im schlimmsten Fall kann man Leistungen aus einem Vertrag auch verlieren.

Prominentestes Beispiel hierbei sind die sogenannten Rückstufungs-Tabellen. Fährt ein Fahrzeughalter lange unfallfrei, wird er bekanntlich mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse belohnt. Diese wirkt sich auch positiv auf den Beitrag einer Kfz-Versicherung aus. Nach einem Jahr unfallfreien Fahren kommt ein Fahrer in der Regel in eine bessere Schadenfreiheitsklasse: maximal ist bei den meisten Versicherern SF 35 drin. Jeder Stufe ist zugleich ein bestimmter Prozentsatz zugeordnet, der den Versicherten mit Beitragseinsparungen belohnt.

Brenzlig wird es jedoch, wenn man selbst einen Unfall verursacht und einen Haftpflichtschaden hat. Dann nämlich wird der Versicherte zurückgestuft. Heimtückisch: manche Versicherer stufen einen Fahrer nicht um eine Schadenfreiheitsklasse zurück, sondern um mehrere. Dann dauert es auch wieder mehrere Jahre, bis die alte Klasse erreicht ist. Manche Autoversicherer erkaufen sich einen günstigen Einstiegsbeitrag, indem sie besonders nachteilige SF-Klassen und Rückstufungstabellen definieren. Laut einer Studie der Zeitschrift „Finanztest“ können sich die Mehrkosten für den Autofahrer nach einem Unfall so auf mehrere tausend Euro summieren.

Das Problem: Gerade viele Online-Vergleichsportale berücksichtigen die Rückstufungstabellen der Kfz-Versicherer entweder gar nicht oder nur in geringem Maße. Und während der Kunde glaubt, er hat mit einer niedrigen Prämie Geld gespart, wird es nach einem Unfall dann schnell richtig teuer. Hier gilt es, die Augen offenzuhalten und die Bedingungen der Versicherer genau zu studieren. Im Zweifel hilft ein Beratungsgespräch.

Doch auch andere Leistungen können verloren gehen. So sehen manche Versicherer etwa eine besonders günstige Zweitwagenregelung vor oder hohe Rabatte, wenn der Wagen in der Garage geparkt wird. Auch der sogenannte Rabattretter kann verloren gehen, die in der Regel bei Altverträgen bis 2012 Vertragsbestandteil waren. Der Rabattretter verhindert zwar keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Allerdings wird der Versicherungsnehmer nur so weit zurückgestuft, dass dies nicht zu einem höheren Beitrag führt. Der Rabattretter darf nicht mit dem Rabattschutz verwechselt werden. Dieser verhindert, dass der Autofahrer nach einem einmaligen Unfall, den er selbst verursacht hat, zurückgestuft wird. Verbraucher sollten jedenfalls die Komplexität der einzelnen Kfz-Tarife nicht unterschätzen!


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