Versicherungsschutz aus dem Jahre 1914
Es ist zwar nur ein Buchstabe, aber eine Verwechselung könnte verhängnisvoll sein: die Deutschen Gesundheitskasse – oder kurz DeGeKa aus Dresden. Nicht zu verwechseln mit der DeBeka.
Jedoch orientiert sich der Versicherer, der vor allem im Krankenversicherungsbereich unterwegs zu sein scheint, stark an dem Jahr 1914.
Zitat von deren Homepage: „Sollten Sie sich für uns entscheiden wollen, müssen sie sich im Klaren sein, daß die BaFin für die Deutsche Gesundheitskasse und auch für die Deutschen Staatsangehörigen nicht verantwortlich ist. Deren Handeln beruht eindeutig nur im Rechtskreis des Vereinten Deutschlands (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet der EU).“
Auch in deren Satzung erklärt die DeGeKa, dass das Geschäftsgebiet des Vereins ganz Deutschland in seinen Außengrenzen vom 31. Juli 1914 umfasst.
Verantwortlich für den Inhalt wird im Impressum „Die Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz“ genannt, als zuständige Aufsichtsbehörde das Reichs-Versicherungsamt. Etwaige Maßnahmen der BaFin, wie beispielsweise eine Einstellungsanordnung, dürften bei der DeGeKa dementsprechend wohl kaum für eine Einstellung des Geschäftsbetriebes sorgen.
Eine Versicherung für Reichsbürger?
Es ist nicht der erste Versuch aus der sogenannten „Reichsbürger“-Szene, eigene Versicherer auf die Beine zu stellen. Auch der sogenannte „König von Deutschland“ Peter Fitzek gründete nicht nur eine eigene Krankenkasse, sondern auch eine eigene Renten- und Haftpflichtversicherung sowie eine Bank.
Dieser Versuch endete jedoch vor dem Landgericht Halle, rund 600 Anleger um eine Summe von 1,3 Millionen Euro betrogen. Fitzek wurde im März dieses Jahres wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Untreue in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen und man verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten.
Ob nun dieser Versuch der Reichsbürger mehr Glück verspricht, erscheint mehr als fraglich! 😉