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Update zur Unzulässigkeit von gewerblichen Kreditbearbeitungsgebühren

In einem uns vorliegenden Fall hat nun auch Dr. Alfons van Gelder – Richter am Bundesgerichtshof a.D. die Auffassung geteilt, dass Kreditbearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Krediten unzulässig sind.
Der BGH hat im vergangenen Jahr (13. Mai 2014) in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12).
Da in diesen beiden Fällen jedoch nur private Verbraucherkredite verhandelt wurden, nehmen dies Banken immer wieder zum Anlass, die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bei gewerblichen Krediten zu verweigern.
Nun hat sich zum ersten mal auch der Ombudsmann für außergerichtliche Schlichtungen von Kundenbeschwerden in der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, ehemaliger Richter am BGH, geäußert.

Seine Meinung ist eindeutig – die Gebühren sind auch bei gewerblichen Krediten unzulässig!

Zitat: „die Auffassung, die Rechtsprechung zu Kreditbearbeitungsgebühren gelte nicht für gewerbliche Kredite, … ist fernliegend.“
„Es ist auch kein Grund ersichtlich, warum bei gewerblichen Krediten Kreditbearbeitungsgebühren zulässig sein sollten,…“
Somit teilt auch der ehemalige Bundesrichter die Auffassung der BVS. Überdies haben Recherchen ergeben, dass die Amtsgerichte Nürnberg und Hamburg bereits ebenfalls Banken in ordentlichen Verfahren zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren gewerblicher Kredite rechtskräftig verurteilt haben.

VOLLSTÄNDIGE STELLUNGNAHME

Bei Fragen zu Kreditbearbeitungsgebühren können Sie sich an die BVS-Beratungsstelle Bodenmais, Kötztinger Str. 22 – 94249 Bodenmais telefonisch unter 09924 21 93 299 oder per Mail an die info@bvs-finanz.de wenden.

Wir unterstützen Sie bei ihrer „Rückholaktion“!

(RAUCH – GF BVS – FACHWIRT IHK)

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