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Überschussbeteiligung gestrichen – Generali kürzt Kunden die Rente

Frei nach Norbert Blüm: „Die Rente ist sicher!“ Da hat wohl die Generali nicht genau zugehört. Die Lebensversicherung reduziert die Rentenzahlungen an zehntausende Kunden aufs gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Wahrscheinlich werden andere Anbieter dem Beispiel folgen.

Folglich werden die Verbraucher mal wieder bei Lebensversicherungen getäuscht. Renten- und Lebensversicherungen wurden Kunden in den vergangenen Jahren stets mit schönen Wertentwicklungsszenarien schmackhaft gemacht. Zahlen von 2,4,6 oder 8% Wertentwicklung werden dargestellt, zum Teil versprochen.

Wie viel am Ende tatsächlich herauskommt, erfahren die Sparer aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Unseriös hier von Garantien zu sprechen.

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Auch die anfangs gezahlte Rente ist nicht überall sicher. Das müssen nun die Kunden der Generali feststellen. Die Versicherung kürzt die Renten von fast 30.000 Empfängern, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“, der ein internes Schreiben aus dem Versicherungskonzern vorliegt. Betroffen sind rund 27.600 Verträge mit einem Garantiezins ab 1,75 Prozent. Das sind alle Renten- bzw. Lebensversicherungen, die bis einschließlich 2014 abgeschlossen worden sind. Bei ihnen streicht die Generali nun die Überschussbeteiligung, also die Verzinsung, die über den Garantiezins hinausgeht. Auf eine Rente, die über dem gesetzlichen Minimum liegt, können nur Kunden mit einem jüngeren Vertrag hoffen. Die dürfte es aber kaum geben. Denn schon 2015 hatte der damals zweitgrößte Lebensversicherer angekündigt, den Verkauf von Versicherungen mit Zinsgarantien an Privatkunden einzustellen. Beim Neugeschäft setzt Generali nun vor allem auf fondsgebundene Vorsorgeverträge.

Die Altverträge muss der Lebensversicherer natürlich weiter bedienen – und das ist bei den aktuellen Marktbedingungen zunehmend schwierig geworden. Mit der Senkung der laufenden Gesamtverzinsung lasse sich sicherstellen, dass die Rentenzahlungen an das gesamte Versichertenkollektiv „auch bei einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase“ gewährleistet seien, sagte ein Generali-Sprecher dem Branchenmagazin „Versicherungswirtschaft heute“. Wenn es das Zinsumfeld zulasse, könnte die laufende Gesamtverzinsung natürlich auch wieder steigen.

Wie stark die Renten nun konkret sinken, kann die „Generali“ nur individuell ausrechnen, allgemeine Angaben gibt es nicht. Bei Versicherten, die ihre Rente erstmals im August 2017 bekommen, fällt die Überschussbeteiligung von Anfang an weg. Die anderen Betroffenen sollen mit sechs Wochen Vorlauf über die Rentenkürzungen informiert werden. Den „Unmut einiger Kunden“ könne man „gut nachvollziehen“, räumt der Generali-Sprecher ein.

Mit schlecht gelaunten Rentenempfängern hat die Versicherung bereits Erfahrungen in den eigenen Reihen gemacht. Vor zwei Jahren hatte der Konzern die Betriebsrenten ehemaliger Mitarbeiter nicht wie vereinbart erhöht und den Pensionären somit einen regelwidrigen „Solidarbeitrag“ abgenötigt. Hunderte Verfahren sind deshalb derzeit noch anhängig. In der ersten Instanz haben die Betriebsrentner meist Recht bekommen.

Die Rentenkürzungen bei den Kunden dürften hingegen rechtlich zulässig sein – zumindest wenn in den jeweiligen Verträgen nichts anderes vereinbart ist. Der Bund der Versicherten (BdV) hat bereits angekündigt, seine Mitglieder bei Rechtsstreitigkeiten um gekürzte Überschüsse zu unterstützen. Dass die Generali ein Einzelfall bleiben wird, glaubt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein nicht. „Wir erwarten bei weiteren Versicherern ähnliche Problemlagen“, sagte er dem „Versicherungsboten“.

 

Kürzungen laufender Renten sind aber nicht bei allen Anbietern möglich. Die Allianz etwa setzt laut der „Süddeutschen“ auf ein anderes Überschusssystem. Dabei werden die Renten von Anfang an niedriger angesetzt, können dann aber nicht sinken. Das Schlimmste, was den Rentnern dann passieren kann, sind Nullrunden.

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