In diesem Jahr ging es Silvester vielerorts ruhiger zu als in anderen Jahren: aufgrund von Corona gab es in vielen Bundesländern und Städten ein Böllerverbot. Aber nicht überall, und so stellt sich für einige Geschädigte wieder die Frage: Welche Versicherung zahlt, wenn durch Knaller und Böller etwas kaputt ging? Achtung: Die Schäden müssen schnellstmöglich gemeldet werden!
Ein bundesweites Verkaufsverbot für Knaller und Feuerwerke, sogar ein Böllerverbot in vielen Städten und Gemeinden: Dieses Silvester ging es vielerorts deutlich ruhiger zu als in Nicht-Corona-Zeiten. Dennoch haben es sich auch zum Jahreswechsel 2021/22 einige nicht nehmen lassen, das neue Jahr mit ordentlich Knallerei und Raketen zu begrüßen. Dass dabei auch wieder einiges kaputt ging, davon künden regionale Polizeimeldungen und Zeitungsartikel. Welche Versicherung aber zahlt bei Silvesterschäden? Ein Überblick.
Haftpflichtversicherung: Wenn Dritte Schaden nahmen
Haben dritte Personen durch eine fehlgeleitete Rakete Schaden genommen, ist es gut eine Privathaftpflicht zu haben. Sie ersetzt die Kosten, wenn zum Beispiel eine Person durch eine fehlgeleitete Rakete verletzt wurde oder der teure Anzug beschädigt. Wer den Schaden jedoch vorsätzlich herbeiführte, etwa auf Menschen mit einer Silvesterrakete gezielt hatte, muss den Schaden in der Regel aus eigener Tasche erstatten. Und in diesem Jahr besonders aktuell: auch wer illegale Böller aus dem Ausland verwendete, kann auf den Kosten sitzenbleiben. Denn die Einfuhr und Verwendung solcher kann als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gewertet werden. Das müssen dann im Zweifel Gerichte klären: Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung, die drohenden Gerichts- und Anwaltskosten aufzufangen.
Hausratversicherung: Wenn das Tischfeuerwerk Brandschäden verursacht
Wenn das Tischfeuerwerk nicht wie gewünscht funktioniert hat, sondern Tisch, Teppich oder Möbel beschädigte, kommt für diese Schäden eine Hausratversicherung auf. Sie springt auch ein, wenn der teure Fernseher oder Laptop durch die Explosion kaputtging. Gute Verträge verzichten auf die „Einrede grober Fahrlässigkeit“, weil andernfalls schon der Genuss von Alkohol dazu führen kann, dass der Versicherer die Leistung stark kürzt oder gar ganz streicht.
Wohngebäudeversicherung: Nicht jeden Bagatellschaden melden!
Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf: etwa, wenn der Dachstuhl brannte oder die Fassade beschädigt wurde. Leider ist auch das zu Neujahr keine Seltenheit: zu keiner anderen Zeit des Jahres entstehen so viele Wohnungsbrände, warnt die Versicherungswirtschaft. Zwar haftet der Verursacher, wenn eine Rakete sich in ein Wohnhaus verirrt hat. Nur lässt sich dieser oft nicht ermitteln. Dennoch sollte man -selbstverständlich- derart von Fremden verursachte Brände bei der Polizei anzeigen. Das erleichtert es auch, vom Versicherer die Leistung zu erhalten.
Aber Achtung: Wenn nur ein kleiner Bagatellschaden am Haus auftrat, etwa der Briefkasten zerstört wurde, ist es oft besser, den Schaden selbst zu zahlen. Der Grund: Nach mehreren Schäden lassen es sich viele Versicherer nicht nehmen, den Vertrag fristgerecht -in der Regel zum Ende des Jahres- zu kündigen. Hierzu sind die Gesellschaften einseitig berechtigt, weil ihnen durch häufige Schadensmeldungen ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Die entsprechenden Klauseln sind in den AGB definiert. Und dann ist es mitunter gar nicht so leicht, einen neuen Vertrag zu finden. Eine Wohngebäude-Police soll aber für Situationen Schutz bieten, in denen ein existentieller Verlust droht. Bei einem abgebrannten Haus ist zum Beispiel eine sechsstellige Schadensumme zu erwarten. Im Zweifel besser mit einem Versicherungsfachmann sprechen!
PKW: Die Teilkasko zahlt
Weniger problematisch sollte es sein, wenn am Auto etwas durch Raketen kaputt geht. Zwar haftet der Verursacher, wenn ein Auto durch Böller Schaden nimmt. Aber ist dieser nicht zu ermitteln, springt die KfZ-Teilkasko ein, ohne dass der Versicherte bei der Schadensfreiheitsklasse schlechter gestellt wird. Sie zahlt für Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden. Auch hier sollte der Vorfall der Polizei gemeldet werden, damit der Versicherer keine Probleme macht. Eine Ausnahme sind jedoch Schäden durch Vandalismus: Damit diese ersetzt werden, muss eine Vollkasko-Police vorhanden sein.