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Martinstag — damit nichts anbrennt!

Es ist wieder soweit: Rund um den Martinstag ziehen Kinder mit Erziehern und Erzieherinnen ums Haus, freudig, und tragen stolz ihre beleuchteten, oft bunten Laternen. Der Brauch ist nicht nur bei Christen beliebt, um an den heiligen Martin von Tours zu erinnern. Vielmehr nutzen auch Kindergärten und Grundschulen den Martinstag als Anlass, der dunklen Jahreszeit eine angenehme Atmosphäre abzuringen. Auch Kerzen als Laternenbeleuchtung sind oft fester Bestandteil des Brauches.

Damit die Freude aber nicht durch einen unsachgemäßen Umgang mit offenen Feuer getrübt wird, geben Versicherer und Feuerwehrverbände Tipps. „Die Kerze soll brennen – nicht die Laterne“, lautet das Motto einer Versicherung. Und der Feuerwehrverband Baden-Württemberg pointiert in einer aktuellen Presseerklärung: „Eine echte Kerze oder ein Teelicht in der Laterne sind toll – wenn das Kind vorher entsprechend gelernt hat, damit umzugehen.“

Als Grundsatz gilt: Kerzen sind immer eine Gefahr

Wie aber kann ein sicheres Martinsfest gelingen? Zunächst gilt: Was Kindereinrichtungen und Eltern den Kindern beibringen müssen, sollte zunächst auch fest in den Köpfen der Erwachsenen verankert sein. Denn handelsübliche Kerzen können bis zu 750 Grad heiß werden. Keineswegs handelt es sich also bei Laternen, die mit Kerzen beleuchtet werden, um ungefährliches Spielzeug.

So warnt auch ein Versicherer in seiner Broschüre: Kerzen sind immer eine Gefahr. Denn schon ein kleines Schubsen unter Kindern, ein Stolpern oder Wind können dazu führen, dass eine Laterne Feuer fängt. Kindern sollte diese Gefahr bewusst gemacht werden. Auch sollten Regeln benannt werden, wie sich ein Kind verhalten muss, wenn die Laterne tatsächlich einmal Feuer fängt.

Die Feuerwehr Baden-Württemberg wird noch konkreter. Denn eine weitere Gefahr geht nicht nur von entflammten Laternenmaterial, sondern auch von den Kerzen selbst aus, sobald offenes Feuer in Kontakt mit langen Haaren oder mit leicht entflammbarer Kleidung kommt. Brennbare Stoffe sollten bei der Kleidungswahl der Kinder deswegen vermieden werden. Das jedoch ist keine leichte Aufgabe: Ein Produktvergleich der Stiftung Warentest kam vor Jahren zu dem Ergebnis, dass bei fast allen getesteten Kleidungsstücken „die Brandgefahr hoch“ ist.

Neue und vor allem synthetische Stoffe, so praktisch sie oft bei schlechtem Wetter sind, zeigen bei offenem Feuer schnell ihre Tücken. So sind Produkte, die sowohl aus Wolle als auch Polyester bestehen, doppelt brandgefährlich: Sie brennen ähnlich schnell wie Baumwolle. Hinzu gesellt sich aber, dass sie schmelzen und abtropfen: so können sie den Brand schneller verbreiten und teils tiefere Schäden der Haut verursachen. Gerade mit diesen Stoffen jedoch muss in einer Kindereinrichtung heutzutage gerechnet werden.

Droht starker Wind, sind LED-Lichter besser

Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass Kinder Abstand halten beim Laternenumzug und die Laternen nicht spielerisch umher schwenken. Besonders tückisch ist starker Wind. Deswegen sollte auch auf den Wetterbericht geachtet werden: Droht dieser Wind, sind LED-Lichter und elektrische Laternenstäbe die bessere Wahl. Auch für besonders kleine Kinder bietet es sich an, lieber auf elektrisches Licht zurückzugreifen.  

Brennende Laternen ausbrennen lassen

Eine besondere Verletzungsgefahr auch für Erwachsene geht von Löschversuchen aus, sobald eine Laterne Feuer fängt. Aus diesem Grund wird geraten: Nach Möglichkeit sollten diese Löschversuche unterbleiben – zum Beispiel der Versuch, eine brennende Laterne auszutreten. Stattdessen wird geraten, die Laterne auf einem nicht brennbaren Untergrund abzulegen. Dann stellt die Laterne hingegen keine Gefahr mehr dar und kann ausbrennen.

Wer leistet, wenn etwas passiert?

Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz zum St. Martin Umzug aus? Hierzu klärt eine Seite der Unfallkasse Rheinland-Pfalz auf: Personenschäden der Kinder und Erzieherinnen bzw. Erzieher trägt die Unfallkasse aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das trifft übrigens auch auf Personenschäden zu von Eltern, die durch die Einrichtung um Mithilfe gebeten wurden – sobald Eltern mit Aufgaben beim Umzug betraut werden, greift auch für sie der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Personenschäden anderer Personen trägt hingegen deren Krankenversicherung oder Krankenkasse. Das trifft auch für Eltern zu, die privat und nicht auf Bitte der Kindertagesstätte die Kinder begleiten und ebenso für Kinder, die privat an einem Laternenumzug teilnehmen. Jedoch: Zwar kommt die Krankenversicherung für die direkten Krankheitskosten, nicht jedoch für mögliche Folgekosten eines Personenschadens auf – die zum Beispiel entstehen können, wenn in der Folge zusätzliche therapeutische Maßnahmen nötig sind, ohne im Leistungskatalog einer Krankenversicherung enthalten zu sein. Aus diesem Grund kann der Martinstag auch ein guter Anlass sein, über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachzudenken.

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