News

Jawoll, jetzt rentiert sich Riester-oder doch nicht?

beitragsbild

Neues Gesetz, nur Blödsinn! Wieder einmal versuchen unsere Politiker im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Verbesserungen für private Sparer zu erzielen, mit einem Ergebnis, welches bei genauerer Betrachtung Emotionen zwischen schmunzeln und Fassungslosigkeit verursacht.

Was ist passiert?

Es geht wieder einmal konkret um die Riester-Rente. Wenn Privatpersonen durch eine Riester-Rente Altersvorsorge betreiben, im Alter allerdings aufgrund zu niedriger Einkünfte im Erwerbsleben (häufig bei Frauen mit Kindern) Grundsicherung (sogenanntes Rentner Hartz IV) erhalten, wird die monatliche Rente aus der Riester auf diese Grundsicherung angerechnet. D.h. im Klartext, alles was man vormals in die Riesterrente einspart, hätte man sich sparen können, da man ohnehin Grundsicherung bekommen hätte!

Damit soll jetzt Schluss sein. Das neue Betriebsrenten-Stärkungsgesetz verhindert diese Anrechnung

Unsere großzügigen Politiker haben jetzt (rein zufällig vor der Bundestagswahl) beschlossen, dass Riesterrenten nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet werden sollen, zumindest teilweise! Und das mit einem irrsinnig hohen Betrag von insgesamt 100 € monatlich. Unfassbar welches Wahlgeschenk die Politiker den Verbrauchern wieder zuteil werden lassen.

Rechnen wir mal nach.

Bei einer Frau, welche in ihrem Leben 3 Kinder großgezogen hat und für ihre Altersvorsorge privat in eine Riester-Rente investiert hat, dadurch eine monatliche Rente in Höhe von 350 € bezieht, erhält (exemplarische Darstellung) ca. eine gesetzliche Rente von 380 €. Durch die private Zusatzversorgung erhält sie eine gesamte Rente in Höhe von 730 €. Da allerdings die Grundsicherung ohnehin ca. 850 € bei einer alleinstehenden Rentnerin mit eigenem Haushalt beträgt, wird die Riester-Rente nicht mit 350 sondern jetzt mit 250 € auf die Grundsicherung angerechnet.

Der Zuschuss aus der Grundsicherung würde in diesem Fall noch 120 € betragen. Durch die Gesetzesänderung und der darin berücksichtigte Freibetrag in Höhe von 100 €, beträgt jetzt der Zuschuss aus der Grundsicherung monatlich 220 €. Man könnte meinen, dies wäre eine großzügige Verbesserung für Rentner.

Relativiert wird diese Darstellung allerdings sehr schnell und zu der Berücksichtigung, dass monatliche Einkünfte in Höhe von 850 € ohnehin sehr gering und deutlich unter dem Pfändungsfreibetrag, welcher allgemein als Mindestlebensunterhalt gilt, liegt. Überdies muss man auch berücksichtigen, dass die verbleibende private Altersvorsorge (Riester-Rente) nach Abzug des Grundfreibetrages immer noch 250 € beträgt, welche auch nach der Gesetzesänderung praktisch komplett verfallen, da diese ebenfalls zuschussfähig aus der Grundsicherung wären.

Auf die Idee, dass man solche kleine Renten komplett Anrechnung frei gestaltet, ist scheinbar noch niemand gekommen. Auf alle Fälle wäre dies ein gerechterer Beitrag zur sozialen Vermögensverteilung und würde keine ohnehin wohl betuchten und überreichen Mitbürger bevorzugen, wie es leider so häufig in Gesetzgebungsverfahren (siehe Abgeltungssteuer 2008 “Susanne Klatten“) der Fall ist.

Share

Schreibe einen Kommentar

Newsletter