Versicherung & Alltag · BVS-Finanz

Entwarnung für Besitzer von Gabelstaplern und Landmaschinen: Keine Versicherungspflicht in Sicht

ca. 1 Min. Lesezeit
Zum Beitrag ↓
Mature Man Driving Ride On Mower Along Garden Path
Aus unserem Archiv · 27.02.2024

Zahlen, Fristen und rechtliche Regelungen in diesem Beitrag beziehen sich auf den damaligen Stand. Ihre aktuellen Fragen besprechen wir gern persönlich.

Keine neuen Versicherungsauflagen für langsam fahrende Fahrzeuge: Der Vermittlungsausschuss hat die geplante Kfz-Haftpflicht für Gabelstapler und Co. gestoppt.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat erfolgreich eine geplante Versicherungspflicht für langsam fahrende Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen abgewendet.

Diese Entscheidung wurde auf der Webseite des Vermittlungsausschusses bekannt gegeben. Ursprünglich war vorgesehen, dass bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler ab dem 1. Januar 2025 eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen würden, sofern ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Diese Fahrzeuge waren bisher über Privathaftpflicht-Policen mitversichert.

Jedoch stieß dieser Plan auf Widerstand, insbesondere seitens der Versicherungswirtschaft, die vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand warnte. Millionen von Versicherungsverträgen hätten geändert und neu formuliert werden müssen. Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Neuregelung zu streichen und den bisher geltenden Ausschluss der Kfz-Versicherungspflicht beizubehalten. Der Bundestag wird als nächstes über diesen Vorschlag abstimmen, gefolgt von einer Entscheidung des Bundesrates in seiner Sitzung am 22. März 2024.

Persönliche Einordnung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Ein Artikel kann Orientierung geben. Welche Lösung zu Ihrem Alltag, Ihren Verträgen und Ihren Zielen passt, klären wir gemeinsam.

Versicherungsberatung kennenlernen →
Von der Information zum Gespräch

Ihre Frage verdient eine persönliche Antwort.

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, um den nächsten Schritt mit Ihnen zu besprechen.

Bitte keine Gesundheitsdaten, Kontodaten oder vertraulichen Unterlagen senden. Eine Anfrage ist kein Vertragsabschluss.