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Zahnzusatz-Schutz lohnt auch für Kinder

Es kann sich für Eltern lohnen, auch für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Das zeigt ein Blick auf die drohenden Kosten, wenn Kinder doch einmal einen kieferorthopädischen Eingriff brauchen.

Selbst wenn ein Anspruch auf Erstattung besteht, müssen die Eltern beim ersten Kind zunächst 20 Prozent der Kosten zahlen

Viele Kinder und Jugendliche brauchen eine Zahnspange. Mit ihr werden Zahnfehlstellungen korrigiert, etwa Ober- und Unterbiss. Auch, wenn die Kinder oft nur unliebsam davon Gebrauch machen: Mit einer Zahnspange lassen sich kleine kosmetische Fehler bereits in jungen Jahren korrigieren, was im später im ganzen Leben nachwirken wird. Schließlich werden die Zähne von vielen Menschen als eine Art Visitenkarte interpretiert.

In der Regel finden kieferorthopädische Eingriffe etwa ab dem neunten Lebensjahr statt. Ist der Kiefer noch nicht vollständig entwickelt, sind solche Eingriffe leichter und das Wachstum wird durch die Spangen besser unterstützt.

Die Krankenkasse zahlt nur bei starken Beeinträchtigungen

Oft werden Versicherungsexperten mit der Frage konfrontiert: Übernimmt die Krankenkasse die Korrektur für Zahnfehlstellungen und orthopädische Korrekturen des Gebisses? Die Antwort lautet: Jein. Damit dies der Fall ist, muss eine Kiefer- und Zahnfehlstellung vorliegen, die das „Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht“. 

Ob dies der Fall ist, hängt auch von der Diagnose des Zahnarztes ab. Seit einer Gesundheitsreform im Jahr 2002 geben sogenannte Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) den Ausschlag dafür, ob und in welchem Umfang auch Kinder Anspruch auf Kassenleistungen haben. Die Kassen müssen einspringen, wenn eine KIG 3 bis KIG 5 festgestellt wird – das bedeutet eine besondere Schwere der Fehlstellung.

Entscheidend für den Anspruch ist zum Beispiel, um wie viel die oberen Schneidezähne die unteren überragen und ob dies das Sprechen des Kindes beeinflussen könnte. Auch andere Faktoren werden berücksichtigt, etwa eventuelle Zahnlücken und ob die Zähne zu eng beieinander stehen.

Kosten im vierstelligen Bereich drohen

Selbst wenn ein Anspruch auf Erstattung besteht, müssen die Eltern beim ersten Kind zunächst 20 Prozent der Kosten zahlen, beim zweiten Kind zehn Prozent. Hierbei gilt es zu bedenken, dass eine teure Zahnspange schnell mal 6.000 Euro kosten kann. Deshalb empfiehlt sich es, dass Eltern auch für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Mit einer Extra-Police lassen sich auch Boni finanzieren, die nicht zu den Kassenleistungen zählen, aber von denen die Kinder profitieren können. Etwa innen anliegende Zahnspangen, die etwas diskreter sind. Oder andere Eingriffe wie eine Glattflächenversiegelung, die da zu beiträgt, dass die Zähne trotz Zahnspange weniger kariesanfällig sind. Ihr Kind wird es Ihnen danken! 

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