
Zahlen, Fristen und rechtliche Regelungen in diesem Beitrag beziehen sich auf den damaligen Stand. Ihre aktuellen Fragen besprechen wir gern persönlich.
Der Wohn-Riester, die staatlich geförderte Eigenheimrente, wird erweitert. Zukünftig soll der Wohn-Riester auf für energetische Sanierung eingesetzt werden können.
Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:
- Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
- Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung)
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- Riester-Darlehen
- Riester-Bausparvertrag
- Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten
Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
Ein Artikel kann Orientierung geben. Welche Lösung zu Ihrem Alltag, Ihren Verträgen und Ihren Zielen passt, klären wir gemeinsam.
Versicherungsberatung kennenlernen →Ihre Frage verdient eine persönliche Antwort.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, um den nächsten Schritt mit Ihnen zu besprechen.
Bitte keine Gesundheitsdaten, Kontodaten oder vertraulichen Unterlagen senden. Eine Anfrage ist kein Vertragsabschluss.

