Ein aktueller Fall zeigt erneut, wie wichtig es ist, Gesundheitsfragen in Berufsunfähigkeitsanträgen sorgfältig und exakt zu beantworten. Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 20 U 33/21) entschied klar zugunsten eines Versicherungsnehmers, dem der Versicherer wegen angeblich falscher Angaben die BU-Rente verweigerte – wegen eines verschwiegenen „Hustens“!
Was war geschehen?
Der Versicherte hatte zwei Gesundheitsfragen mit „nein“ beantwortet:
- Behandlung der Atemwege in den letzten fünf Jahren?
- Behandlung von Rücken- oder Gelenkerkrankungen in den letzten fünf Jahren?
Der Versicherer versuchte später, wegen einer einmaligen Bronchitis und einer lange zurückliegenden Skoliose die Zahlung der BU-Rente abzulehnen. Doch das Gericht machte klar:
- Eine einmalige, akute Bronchitis fällt nicht unter „wiederholte oder chronische“ Erkrankungen.
- Eine Diagnose (Skoliose) außerhalb des abgefragten Zeitraums und ohne aktuelle Behandlung ist nicht anzugeben.
Wichtig für Versicherte und Makler:
- Exakte Formulierung beachten: Gesundheitsfragen sind eng am Wortlaut auszulegen. Interpretationsspielräume zulasten des Versicherten sind unzulässig.
- Fristen für Anfechtungen strikt einzuhalten: Versicherungen dürfen Anfechtungsgründe nicht einfach nachträglich oder gar erst während eines Prozesses vorbringen.
- Transparenz und Ehrlichkeit: Präzise und wahrheitsgemäße Angaben schützen Versicherte langfristig vor unberechtigten Leistungskürzungen.
Dieses Urteil stärkt Verbrauchern den Rücken und macht deutlich: Genauigkeit bei Gesundheitsfragen zahlt sich aus – buchstäblich!
Haben Sie Fragen zu Ihrem BU-Vertrag oder brauchen Unterstützung beim Ausfüllen? Sprechen Sie uns gern an, wir sind für Sie da!