Zum 1. Januar 2021 sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren erneut angehoben wurden: um zehn Prozent und im Sozial- und Familienrecht sogar um 20 Prozent. Grund, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken.
Zum Jahreswechsel sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren erneut gestiegen. Das ist zwar die erste Anhebung seit langer Zeit: Zuletzt stiegen sie 2013 um 20 Prozent. Dennoch führen die steigenden Anwalts- und Gerichtskosten dazu, dass immer mehr Menschen von der Wahrnehmung ihres Rechts ausgeschlossen werden.
Zwei Beispiele: Wer einen defekten Gebrauchtwagen erwirbt und diesen Kauf rückabwickeln will, muss laut dem Versicherer-Verband GDV Kosten von mehr als 8.300 Euro einplanen. Und wer wegen Schimmel in der Wohnung klagt, kommt auf knapp 5.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten.
Hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass viele Menschen überhaupt erst die Chance haben, vor Gericht zu streiten. Und tatsächlich ist der Verbreitungsgrad in Deutschland bereits recht hoch. Laut dem Roland Rechtsreport 2020 hat fast jeder zweite Haushalt eine entsprechende Police.
Wie schnell es passieren kann, dass man sich vor Gericht verantworten muss, zeigt ebenfalls der Rechtsreport: eine repräsentative Umfrage durch das Institut für Demoskopie Allensbach. Demnach musste sich fast jeder vierte Befragte (23 Prozent) in den letzten zehn Jahren einem Gerichtsprozess stellen bzw. hat selbst vor dem Kadi geklagt. Und immerhin 28 Prozent sagten aus, dass sie in den letzten fünf Jahren die Hilfe eines Anwaltes hätten gebrauchen können – diese aber dennoch nicht wahrgenommen haben. Die Kosten waren hierfür zumindest ein Grund.
Komplexe Verträge mit vielen Leistungsbausteinen
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man allerdings auch einiges beachten. Die Verträge sind oft komplex und in verschiedene Teilbereiche unterteilt: etwa Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Auch der Schutz bei Miet- oder Grundstücks-Streitigkeiten kann inkludiert werden, ebenso das Steuerrecht. Entsprechend ist es wichtig, einen genauen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen: und zu entscheiden, wogegen man sich absichern will und wogegen nicht.
Zudem gilt es, sich rechtzeitig abzusichern: und nicht erst, wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt. Denn in der Regel enthalten die Verträge Wartezeiten, die -je nach Streitart- auch unterschiedlich festgeschrieben sein können. Branchentypisch sind hier zwei bis drei Monate. Bestand ein Konflikt bereits vor Abschluss des Vertrages, ist er vom Schutz ausgeschlossen. Zudem sind bestimmte Streite ebenfalls nicht inkludiert: neben vorsätzlichen Straftaten etwa das Patent- und Markenrecht, wobei manche Versicherer auch dazu übergehen, hierfür Schutz gegen Aufpreis oder gar eigenständige Policen zu etablieren.
Zudem kann es sich lohnen, auch Altverträge noch einmal zu überprüfen. So haben zum Beispiel die Versicherer begonnen, auch Leistungen bei Rechtsstreiten nach Internet-Delikten zu integrieren, wenn auch noch oft gegen Aufpreis. Manche Versicherer bieten auch spezielle Internet-Rechtschutz-Policen an. In vielen Altverträgen fehlen entsprechende Bausteine.
Auch Gewerbetreibende und Unternehmer sollten schauen, welche Art Gewerberechtsschutz sie abschließen. Das haben auch in der Corona-Pandemie viele Gastronomen und Hoteliers schmerzlich bemerken müssen. Stritten sie sich mit ihrem Versicherer, weil dieser nach einer Betriebsschließung infolge der Corona-Pandemie nicht zahlen wollte, war es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung mit dem entscheidenden Baustein „Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz“ zu haben, damit der jeweilige Anbieter für die Kosten aufkam. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Vertrag zu finden!