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Neue Versicherungspflicht für Besitzer von Aufsitzrasenmähern und anderen Arbeitsfahrzeugen – Straftatrisiko bei Nichtbeachtung

Die Reform der Kfz-Haftpflichtversicherung bringt eine wesentliche Änderung mit sich: Nun fallen auch Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter die Versicherungspflicht. Dies bedeutet, dass die Besitzer dieser Fahrzeuge ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen.

Die gute Nachricht ist, dass mehr Zeit für die Anpassung zur Verfügung steht, als ursprünglich vorgesehen war. Statt bis zum 23. Dezember 2023, haben die Besitzer nun bis zum 1. Januar 2025 Zeit, um den erforderlichen Versicherungsschutz zu sichern.

Diese Änderung ist Teil der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in deutsches Recht. Sie zielt darauf ab, eine umfassendere Abdeckung und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Was bedeutet das für Sie?

Für die betroffenen Fahrzeugbesitzer bedeutet dies, dass sie ihre Versicherungspolicen überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Insbesondere Landwirte, die selbstfahrende Arbeitsmaschinen nutzen, sind von dieser Änderung betroffen. Es ist wichtig zu beachten, dass Fahrzeuge, die ausschließlich auf Betriebsgeländen oder umfriedeten Privatgeländen genutzt werden, in der Regel von der Versicherungspflicht ausgenommen sind.

Versicherungsbranche und politische Reaktionen

Die Versicherungsbranche hat die Verschiebung begrüßt. Die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach lobte die Klarstellung, dass eine Absicherung auch über Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherungen möglich ist, sofern diese die gesetzlichen Mindestdeckungssummen erfüllen.

Die CDU/CSU-Fraktion hingegen kritisierte den hohen bürokratischen Aufwand der Gesetzesreform und bezweifelte deren Notwendigkeit, da nach aktueller Rechtslage keine relevante Lücke im Versicherungsschutz bestünde.

Fazit

Diese Gesetzesreform stellt sowohl für die Versicherungswirtschaft als auch für die Fahrzeugbesitzer eine bedeutende Änderung dar. Es ist entscheidend, dass sich alle betroffenen Parteien über die neuen Anforderungen im Klaren sind und entsprechend handeln. Wir raten daher allen Betroffenen, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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