Viele Versicherte bemerken erst mit dem ersten Gehaltszettel des Jahres, dass ihr Krankenkassenbeitrag gestiegen ist. Doch auch jetzt gibt es oft noch die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln – und dabei bares Geld zu sparen!
Warum steigen die Krankenkassenbeiträge?
Mit dem Jahreswechsel erhöhen viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Falls deine Krankenkasse teurer geworden ist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen noch wechseln. Das Sonderkündigungsrecht galt zwar nur bis zum 31. Januar, aber auch danach gibt es Wechseloptionen.
Krankenkassenwechsel: Wer kann jetzt noch wechseln?
Es gibt zwei Hauptszenarien, wann ein Wechsel auch nach dem Jahreswechsel möglich ist:
✅ Bereits länger als 12 Monate in der Krankenkasse?
🔹 Ein Wechsel ist jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten möglich.
🔹 Kündigung im Februar = Wechsel zum 1. Mai.
✅ Weniger als 12 Monate Mitglied und Beitragserhöhung zum 1. Januar?
🔹 Das Sonderkündigungsrecht galt nur bis zum 31. Januar.
🔹 Danach gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten, bevor du wechseln kannst.
Besondere Wechseloptionen
In zwei Fällen kannst du sofort die Krankenkasse wechseln – auch wenn du noch keine 12 Monate Mitglied bist:
✅ Arbeitgeberwechsel: Bei einem neuen Job darfst du frei die Krankenkasse wählen – die Frist beträgt zwei Wochen nach Arbeitsbeginn.
✅ Wahltarif Krankengeld: Falls du als Selbstständiger einen Wahltarif für Krankengeld hast, gibt es keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Die Mindestbindung beträgt 12 Monate.
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Auch ohne Sonderkündigungsrecht kann sich ein Wechsel lohnen. Prüfe:
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