Fahrradversicherung: Die Versicherer mussten im Jahr 2016 eine Rekordsumme von 120 Millionen Euro auszahlen, weil ein Fahrrad unrechtmäßig den Besitzer wechselte. Das ist die höchste Summe, seitdem die Hausratversicherer den Fahrraddiebstahl separat erfassen und ausweisen.
Wer seinen Drahtesel liebt, der sollte ihn besser mit einer Fahrradversicherung ausstatten. Diesen Schluss lassen aktuelle Zahlen zum Fahrraddiebstahl zu, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag vorgestellt hat. Denn noch nie mussten die Versicherer so hohe Summen pro gestohlenem Fahrrad zahlen.
Die harten Fakten: Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2016 in Deutschland rund 332.000 Fahrräder entwendet. Das sind fast 910 geklaute Räder an jedem Tag. Für rund 200.000 dieser Räder zahlte am Ende die Versicherung eine Summe aus: im Schnitt 600 Euro pro Fahrrad.
Die Erhebung zeigt, dass die Fahrräder der Bundesbürger immer teurer werden. Denn im Jahr 1998, als erstmals die Versicherer eine eigene Statistik für geklaute Räder auswiesen, betrug die durchschnittliche Schadenssumme je Bike noch 360 Euro. Allerdings wurden damals auch rund 70.000 Räder mehr geklaut. Hier zahlt sich aus, dass immer mehr Radfahrer ihr Gefährt mit einem guten Schloss sichern oder es zu Hause in geschlossenen Räumen aufbewahren.
Fahrradklausel in Hausratversicherung enthalten?
Damit das geklaute Fahrrad tatsächlich von der Hausratversicherung ersetzt wird, muss eine entsprechende Fahrradklausel laut Vertrag beinhaltet sein. Ansonsten zahlt der Versicherer nur, wenn das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wurde, nicht aber beim Diebstahl von der Straße. In der Regel ist diese Leistung nicht automatisch im Vertrag enthalten – hier sollten die Verbraucher unbedingt nachlesen! Alternativ kann auch eine separate Fahrradversicherung abgeschlossen werden.
Wichtig: Der Versicherer erstattet ein geklautes Bike nur, wenn es entsprechend mit einem separaten Fahrradschloss gesichert war. Ein einfaches Rahmenschloss reicht hierfür in der Regel nicht aus. Das Rad sollte an einem festen Gegenstand befestigt werden, etwa einem Radständer, einem Geländer oder einer Straßenlaterne. Das erschwert den Dieben ihr Handwerk.
Immer mehr Versicherer setzen auch voraus, dass die Rahmennummer polizeilich registriert wurde, damit sie bei Diebstahl einspringen. Denn oft lässt sich der ursprüngliche Besitzer eines Rades gar nicht mehr ausfindig machen, wenn die Polizei einen Dieb überführen konnte. Man weiß schlicht nicht mehr, wem das Rad gehörte. Damit der Versicherer das Rad problemlos ersetzt, sollte jeder Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Hierfür empfiehlt es sich, Kaufbelege aufzubewahren und das Rad mit Fotos zu dokumentieren.
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