Die Zeiten von Nullzinsen scheinen vorbei zu sein. Da trifft es sich gut, dass der Sparerfreibetrag zum Jahreswechsel erhöht wurde.
Ob Tagesgeld oder andere Sparanlagen: Seit einigen Wochen gibt es endlich wieder Zinsen. Zu dieser guten Nachricht passt auch, dass der Sparerpauschbetrag zum Jahreswechsel von 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben wurde.
Unterstellt man einen Zins von zwei Prozent, wären die Erträge einer Geldanlage über 50.000 Euro steuerfrei. Nimmt man vier Prozent an, sind die Erträge einer Geldanlage über 20.000 Euro steuerfrei. Erst bei Einkünften aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten.
Umgehen könnte man das mit einer privaten Rentenversicherung. Wurde der Vertrag mindestens mit einer Laufzeit von zwölf Jahren und bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen, bleibt der halbe Ertrag einer Kapitalabfindung steuerfrei.
Wird stattdessen eine lebenslange Rentenzahlung gewählt, muss nur ein niedriger Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Rentenbeginn etwa mit 67 Jahren sind dies nur 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der monatlichen Rente steuerfrei.
Klären Sie in einer persönlichen Beratung, welche Möglichkeiten am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen.