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Fristverlängerung für Anträge auf Härtefall-Leistungen

Die verlängerte Antragsfrist für Leistungen der Stiftung Härtefallfonds läuft Ende des Monats aus. Wer als Härtefall gilt und woher man Antragsformulare bekommt.

Die Bundesregierung hat einen Fonds ins Leben gerufen, um Härtefälle, die im Zuge der Ost-West-Rentenüberleitung entstanden sind, zu mildern. Zielgruppen des Fonds sind:

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen, 
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten, 
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde, 
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe, 
  • Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“), 
  • Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler, 
  • jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige. 

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene die Möglichkeit, eine pauschale Einmalzahlung zwischen 2.500 und 5.000 Euro zu erhalten, wenn ihre gesetzlichen Renten nahe der Grundsicherung liegen. Die genaue Höhe der Einmalzahlung ist abhängig vom Wohnort (Bundesland).

Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gewährt, der bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden kann.

Ursprünglich endete die Antragsfrist am 30. September 2023. Im Oktober beschloss die Bundesregierung, die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern.

Die Stiftung Härtefallfonds wurde Ende 2022 ins Leben gerufen; seit Jahresbeginn 2023 konnten Anträge gestellt werden. Bundesländer, die sich bereit erklärten, einen finanziellen Beitrag zu leisten, konnten der Stiftung bis März 2023 beitreten. Diesem Aufruf sind Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen und Berlin gefolgt. Ihr Beitritt führte dazu, dass die Zahlungen für die Betroffenen in ihrem Bundesland von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht wurden.
In den neuen Bundesländern, die der Stiftung beigetreten sind (Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen), können nun für alle berechtigten Personengruppen die Leistungen auf eine Pauschale von 5.000 Euro angehoben werden. Hingegen betrifft die Erhöhung in den alten Bundesländern (Hamburg, Bremen und Berlin) lediglich jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Antragsformulare können postalisch bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum angefordert werden. Alternativ stehen Antragsformulare auch auf den Webseiten der Knappschaft Bahn See oder dem Bundesarbeitsministerium zum Download bereit.

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