Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat nicht allein die Funktion, im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente zu gewährleisten. Sie soll auch Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben leisten. Das Analysehaus Franke & Bornberg hat sich nun angeschaut, aus welchen Gründen die Leistungsdauer des BU-Vertrages endet.
Der Schutz der Arbeitskraft ist wichtig: Etwa jeder vierte Erwerbstätige scheidet wenigstens einmal vorzeitig aus seinem Job aus, so zeigen Statistiken der Rentenversicherung und der Versicherungswirtschaft. Der gesetzliche Schutz ist völlig unzureichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Entsprechend empfehlen auch Verbraucherschützer, sonst eher kritisch gegenüber der Branche, den Abschuss einer privaten Berufsunfähigkeits-Police.
Hauptfunktion der BU-Versicherung ist es, bei Berufsunfähigkeit eine Rente zu gewährleisten: und somit ein ausreichend hohes Einkommen. Doch das ist nicht die einzige Funktion der Verträge, im Gegenteil. Je nach vereinbarter Leistung soll sie auch den Wiedereintritt ins Berufsleben unterstützen, im Idealfall in den alten Beruf. Denn auch Reha-Maßnahmen, der Umbau des Arbeitsplatzes etc. können viel Geld verschlingen, das Menschen mit Krankheit und wegbrechendem Einkommen oft nicht haben. Hier sei daran erinnert, dass viele Menschen aus ihrem Beruf Sinn und Wertschätzung schöpfen – und ihn gern weiter verfolgen wollen.
Das Analysehaus Franke und Bornberg aus Hannover hat sich nun anhand einer Stichprobe von 1.250 Verträgen angeschaut, welche Gründe dazu führen, dass Leistungen aus BU-Verträgen enden. Die untersuchten Versicherer bilden 60 Prozent des Marktes ab. Der häufigste Grund: In knapp 53 Prozent der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Entsprechend sollte beim Abschluss eines solchen Vertrages auch darauf geachtet werden, eine ausreichend lange Laufzeit zu vereinbaren: in der Regel bis zum Erreichen des Rentenalters.
In mehr als jedem vierten Fall (27 Prozent) war jedoch die Reaktivierung Ursache für das Ende der Leistungsdauer. Die Betroffenen konnten also in ihren Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit zurückkehren. Dieser recht hohe Anteil ist ein Beleg dafür, dass die Versicherer hier wertvolle Unterstützung bieten können. Der Tod der versicherten Person führte in 12 Prozent der Fälle zu einer Leistungseinstellung: und ist hiermit dritthäufigste Ursache. Alle anderen Gründe landen unter zehn Prozent.
Ein weiterer Grund trägt dazu bei, dass eine Rückkehr in das Berufsleben erstrebenswert ist: Damit verringert sich auch das Risiko der Altersarmut, können doch zum Beispiel Beschäftigte weiterhin in die Rentenkasse einzahlen. Dies zeigt: Wer eine BU-Police zeichnen will, sollte nicht allein auf die vereinbarte Rente und die Bedingungen hierfür schauen. Auch weitere Leistungen des Vertrages sind beachtenswert.