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BU-Rente abgelehnt: Gründe und nächste Schritte

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Wenn der Versicherer eine BU-Rente ablehnt, kommt es auf die genaue Begründung an. Eine fehlende Unterlage, eine andere Bewertung Ihrer beruflichen Tätigkeit und eine Streitfrage zu früheren Gesundheitsangaben sind verschiedene Situationen. Dieser Ratgeber hilft, die Entscheidung zu verstehen und den nächsten Schritt geordnet vorzubereiten.

Von Bernhard Rauch, Fachwirt für Finanzberatung und Versicherungsmakler · Inhaltlich neu bearbeitet am 28. September 2026

Geht es um den BU-Vertrag oder um die BU-Rente?

Die Risikoprüfung vor Abschluss entscheidet, ob ein Versicherer eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet und unter welchen Bedingungen. Ein Leistungsantrag nach Abschluss betrifft eine bereits bestehende Versicherung: Der Versicherer prüft, ob die Voraussetzungen für die vereinbarte BU-Rente erfüllt sind. Eine Ablehnung im Leistungsfall sagt deshalb nichts darüber aus, ob der ursprüngliche Antrag auf Versicherungsschutz hätte angenommen werden müssen.

Häufige Gründe für eine Ablehnung im Leistungsfall

Der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit ist aus Sicht des Versicherers nicht nachgewiesen

Eine Diagnose oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein beschreibt noch nicht, welche konkreten Aufgaben im zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr möglich sind. Für die Prüfung zählen das tatsächliche Tätigkeitsbild, der zeitliche Umfang der Aufgaben, die gesundheitlichen Einschränkungen und die Vertragsbedingungen. § 172 VVG knüpft an den zuletzt ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung an. Die häufig genannte Schwelle von 50 Prozent ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen; diese müssen im Einzelfall gelesen werden.

Unterlagen oder Antworten fehlen

Der Versicherer benötigt meist ärztliche Befunde und Angaben zur beruflichen Tätigkeit. Bleiben Rückfragen unbeantwortet, kann die Prüfung nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden. Dahinter können unterschiedliche Gründe stehen, etwa eine Genesung oder Schwierigkeiten, Belege zusammenzustellen. Fehlende Mitarbeit ist daher nicht automatisch eine medizinisch begründete Ablehnung.

Der Versicherer beruft sich auf frühere Gesundheitsangaben

Wurden beim Abschluss in Textform gestellte Gesundheitsfragen unvollständig oder unrichtig beantwortet, kann sich eine Streitfrage zur vorvertraglichen Anzeigepflicht ergeben. Welche Folgen möglich sind, hängt unter anderem vom genauen Wortlaut der Frage, dem Kenntnisstand und den Voraussetzungen des § 19 VVG ab. Solche Fälle brauchen eine individuelle rechtliche Prüfung; aus einem Diagnosecode allein folgt noch keine Pflichtverletzung.

Eine GDV-Erhebung nennt diese Gründe für unterschiedliche Anteile der Leistungsentscheidungen. Die Angaben stammen von befragten Versicherungsunternehmen und beschreiben keine Prognose für Ihren persönlichen Fall.

Was sollten Sie nach einer Ablehnung zuerst tun?

  1. Begründung sichern: Bewahren Sie Entscheidungsschreiben, Bedingungen, Antragskopie und den bisherigen Schriftverkehr auf.
  2. Offene Fragen zuordnen: Geht es um die Definition der Berufsunfähigkeit, fehlende Nachweise, eine Ausschlussklausel oder Angaben beim Vertragsabschluss?
  3. Tätigkeit konkret beschreiben: Halten Sie fest, welche Aufgaben Sie vor der Erkrankung tatsächlich erledigt haben und was heute nicht mehr möglich ist.
  4. Medizinische Unterlagen vollständig prüfen: Welche Befunde und Stellungnahmen liegen dem Versicherer vor? Was fehlt oder wurde missverstanden?
  5. Fristen beachten: Prüfen Sie das Schreiben und lassen Sie streitige Rechtsfragen bei Bedarf zeitnah anwaltlich beurteilen. Eine Beschwerde ersetzt keine Fristenkontrolle.

Der Versicherer muss nach § 173 VVG bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Bei Streit können auch eine begründete Rückfrage beim Versicherer, der Versicherungsombudsmann oder rechtliche Beratung sinnvoll sein. Welcher Weg passt, hängt vom Fall ab.

Warum beginnt gute BU-Beratung schon vor dem Vertrag?

Eine spätere Leistungsentscheidung lässt sich nicht garantieren. Sorgfältig vorbereitete Gesundheitsangaben, verständliche Bedingungen und eine passende BU-Rente können jedoch vermeidbare Unklarheiten reduzieren. Deshalb arbeite ich vor einem neuen BU-Antrag mit Patientenunterlagen und prüfe bei Bedarf eine anonymisierte Risikovoranfrage. Beim bestehenden Vertrag geht es dagegen um die konkrete Leistungsprüfung.

Bernhard Rauch erläutert Unterlagen zur BU-Beratung
Bei einer Ablehnung zählt die nachvollziehbare Prüfung des konkreten Grundes.

Sie haben Fragen zu Ihrer BU?

Lernen Sie meine BU-Beratung kennen. Für eine erste Anfrage reicht eine kurze Beschreibung des Anliegens. Bitte senden Sie über das Kontaktformular keine Gesundheitsdaten oder vertraulichen Unterlagen; einen geeigneten Übermittlungsweg vereinbaren wir persönlich.

Quellen: § 172 VVG, § 173 VVG, § 19 VVG, GDV: 7 Fakten zur BU. Stand: 28. September 2026.

Persönliche Einordnung

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Ein Artikel kann Orientierung geben. Welche Lösung zu Ihrem Alltag, Ihren Verträgen und Ihren Zielen passt, klären wir gemeinsam.

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Bitte keine Gesundheitsdaten, Kontodaten oder vertraulichen Unterlagen senden. Eine Anfrage ist kein Vertragsabschluss.


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