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Ab 1. März dürfen Mopeds nur mit blauem Kennzeichen auf Straße

Kaum jemand denkt bei den aktuellen Witterungsbedingungen ans Mopedfahren. Doch deshalb risikieren Zweirad-Fans, ein wichtiges Datum zu verpassen. Am 1. März müssen die neuen, blauen Kennzeichen montiert sein!

Aktuell beherrscht Tief „Tristan“ große Teile der Republik: Es bringt nicht nur zweistellige Minustemperaturen mit sich, sondern vielerorts auch Schneeverwehungen. Da denken sicher die wenigsten ans Mopedfahren: Schließlich stecken schon die Autos im Schnee fest, sogar der Nahverkehr musste in manchen Regionen eingestellt werden. Und doch sollten die Fans der motorisierten Flitzer in diesem Monat noch tätig werden, wenn sie bei besseren Temperaturen bald wieder fahren wollen.

Grund ist, dass am 1. März die neue Mopedsaison startet. Und dann müssen, wie in jedem Jahr, neue Nummernschilder angebracht werden. Diesmal heißt es: aus Schwarz wird Blau. Denn wer weiterhin mit schwarzem Nummernschild fährt, riskiert viel. Ohne gültiges Kennzeichen fahren ist mehr als nur ein Kavaliersdelikt. Nicht nur begehen die Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen.

Wer dann eine dritte Person schädigt, sodass sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist, sieht sich schnell hohen Schulden gegenüber. Die Gerichte verhängten zuletzt hohe Strafen, die im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen können. Schließlich muss bei einer dauerhaften Behinderung nicht nur Schmerzensgeld an den Geschädigten gezahlt werden – obendrein kommen noch Kosten für Lohnausfall, Medikamente, Reha, eine Rente etc. Zur Erinnerung: Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen!

Deshalb ist es wichtig, das Datum nicht zu verschlafen. Wenn dann doch die erste Frühlingssonne zum Ausflug lockt, sollte man besagtes blaues Nummernschild bereits angebracht haben. Die Versicherungspflicht mit einem Mofa-Kennzeichen gilt unter anderem für folgende Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
  • E-Scooter

Um das neue Schild zu erhalten, ist in der Regel nur ein Schreiben oder eine anderweitige Kontaktaufnahme bei dem Versicherer notwendig, der dann das Kennzeichen ausstellt. Denn eine Pflicht zur amtlichen Zulassung besteht nicht. Man muss folglich nicht extra eine Zulassungsstelle ansteuern: eine gute Nachricht in Corona-Zeiten. Vielfach bieten die Versicherer die Gelegenheit, das neue Schild für das flinke Gefährt einfach online zu beantragen.

Es empfiehlt sich, die Betriebserlaubnis mit sich zu führen, um sich gegenüber der Polizei als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen. Hingegen ist es keine gute Idee, diese im Helmfach aufzubewahren: Wird das Moped geklaut, hat die Erlaubnis dann auch der Dieb quasi mitgeliefert bekommen. Das kann sogar Ärger geben, wenn man den Diebstahl gegenüber dem Versicherer anzeigen will. Damit auch der Diebstahl mit versichert ist, benötigt man übrigens einen Teilkasko-Schutz. Und das ist ratsam: im Verhältnis zur Zahl der zugelassenen Fahrzeuge werden Mopeds und Mofas noch öfter entwendet als Autos.

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