Urteil vom 2. September 2016 (20 U 201/15) – Oberlandesgericht Köln
Immer wieder versuchen Versicherer Abschlusskosten von Verträgen zu vertuschen oder zu verstecken. Im vorliegenden Fall hatte die HDI Lebensversicherung Abschlusskosten dermaßen verklauselt, dass praktisch unendlich viele Kosten von den Kundengeldern abgezwickt werden konnten. Diese Praxis hat mit dem Urteil des OLG Köln vom 2. September einen Riegel vorgeschoben bekommen.
Worum ging es genau?
Die HDI Versicherung hatte anders als vom Gesetzgeber vorgesehen, die Kosten für einen Abschluss einer Riester-Versicherung nicht nur auf die ersten 5 Jahre verteilt, sondern sich vorbehalten, weitere – nicht genau bekannte Kosten – über die gesamte Vertragslaufzeit einzubehalten.
Wer ist betroffen?
Betroffen können alle Versicherungs-Kunden sein, welche in den letzten Jahren eine Riester-Rentenversicherung bei der HDI Gerling Lebensversicherung abgeschlossen haben. Sollten folgende Klauseln in den Vertragsbestimmungen enthalten sein, betrifft es diesen Vertrag:
- „Einen Teil verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber nicht länger als bis zum bei Vertragsschluss vereinbarten Rentenbeginn.
- Den verbleibenden Teil verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über die Prämienzahlungsdauer mindestens jedoch über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber nicht länger als bis zum bei Vertragsschluss vereinbarten Rentenbeginn.“
Was kann man machen?
Sollte man in den letzten Jahren bei der HDI Versicherung einen Riester Vertrag abgeschlossen haben, sollte man diesen schnellstmöglich auf betreffende Klauseln prüfen.
>>> Eine Prüfung können Sie z.B. kostenlosbei der BVS – Beratungsstelle
durchführen lassen <<<
Liegen dem Vertrag diese Klauseln zu Grunde, sollte der Versicherer aufgefordert werden, zu viel einbehaltene Abschlusskosten dem Vertrag wieder unverzüglich gut zu schreiben. Hat man seinen Riester Vertrag bereits gekündigt oder zu einem anderen Anbieter übertragen, können Nachzahlungen gefordert werden.