Nun hat der Winter also Deutschland fest im Griff. In vielen Regionen regierten in den letzten Tagen Eis und Schnee: Davon künden nicht nur unzählige Social-Media-Einträge, bei denen Nutzer Fotos von Winterlandschaften posteten. Sondern leider auch die Unfallstatistik: Allein am Montag kam es in vielen Regionen zu hunderten Unfällen, weil die Menschen im Berufsverkehr von Eis überrascht wurden.
Wenn die Kälte Deutschland heimsucht, bedeutet das auch zusätzliche Haftungsrisiken für Hausbesitzer. Denn auch sie müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, damit Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Das ergibt sich bereits aus Artikel 14 des Grundgesetzes, wonach Eigentum verpflichtet, und § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Pflicht zum Schadensersatz festschreibt.
Gehwege vor dem Grundstück müssen von Schnee und Eis geräumt werden, damit keiner ausrutscht und sich verletzt: Das gilt zumindest dann, wenn die kommunale Ordnung entsprechende Aufgaben an Hausbesitzer überträgt. Und das machen viele Kommunen, weil die öffentlichen Kassen der Städte leer sind.
Auch Eiszapfen bedeuten ein Risiko!
Grundsätzlich müssen Hausbesitzer auch dafür Sorge tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr ausgeht. Und das bedeutet: Fällt ein Eiszapfen oder eine Schneelawine vom Dach, haftet hierfür ebenfalls der Hausbesitzer. Er muss im Zweifel die Feuerwehr oder Dachdecker rufen, damit sie das Eis am Dach entfernen.
