Wer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, erhält nicht automatisch sofort eine BU-Rente. Zunächst beginnt die BU-Leistungsprüfung: Der Versicherer prüft, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags vorliegt. Diese Prüfung kann Zeit in Anspruch nehmen. Gerade dann lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen: Viele Tarife ermöglichen es, die laufenden Beiträge während der Leistungsprüfung zu stunden.
BU-Leistungsprüfung: Stundung ist kein Beitragserlass
Eine Stundung bedeutet, dass die Beitragszahlung vorübergehend aufgeschoben wird. Die Beiträge werden dadurch nicht automatisch erlassen. Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt und sieht der Vertrag eine Beitragsbefreiung vor, erledigt sich die Frage in der Regel rückwirkend entsprechend den Vertragsbedingungen.
Wird der Leistungsantrag dagegen abgelehnt, können die gestundeten Beiträge nachzuzahlen sein. Dann kommt es auf ein weiteres Detail an: Manche Versicherer verlangen für den Stundungszeitraum zusätzlich Zinsen, andere verzichten darauf. Auch die Art der Rückzahlung kann variieren – je nach Tarif als Einmalbetrag oder in Raten.
Während der BU-Leistungsprüfung
Je nach Tarif können Beiträge bis zur Leistungsentscheidung gestundet werden. Dauer und Voraussetzungen stehen in den Bedingungen.
Bei Anerkennung
Greift die vereinbarte Beitragsbefreiung, wird der Vertrag im anerkannten Leistungszeitraum in der Regel entsprechend beitragsfrei gestellt.
Bei Ablehnung
Die aufgeschobenen Beiträge können nachzuzahlen sein. Ob Zinsen anfallen und Raten möglich sind, hängt vom Vertrag ab.
Die Bedingungen entscheiden
Die Marktstandards-Auswertung des Analysehauses infinma zeigt, dass eine Beitragsstundung während der Leistungsprüfung bei vielen untersuchten BU-Tarifen vorgesehen ist. Die Unterschiede liegen zunehmend in der konkreten Ausgestaltung: Wird die Stundung verzinst? Wie lange gilt sie? Muss bei einer Ablehnung alles auf einmal zurückgezahlt werden oder ist eine Ratenzahlung möglich?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt oder bereits besitzt, sollte deshalb nicht nur auf Rentenhöhe und Beitrag schauen. Auch die Regeln für den Leistungsfall gehören auf die Checkliste.
Diese Fragen sollten Versicherte klären
- Kann ich meine Beiträge während der Leistungsprüfung stunden?
- Wie lange ist die Stundung möglich?
- Fallen bei einer späteren Ablehnung Stundungszinsen an?
- Kann ich gestundete Beiträge in Raten zurückzahlen?
- Ab welchem Zeitpunkt greift eine vereinbarte Beitragsbefreiung?
Quelle und weiterführende Einordnung: infinma, Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung, Stand 07/2025. Maßgeblich sind stets die individuellen Versicherungsbedingungen und die konkrete Leistungsentscheidung.
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