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„Rententrick“: Mit Abschlagsausgleich gesetzliche Rente aufbessern!

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Aus unserem Archiv · 09.01.2017

Zahlen, Fristen und rechtliche Regelungen in diesem Beitrag beziehen sich auf den damaligen Stand. Ihre aktuellen Fragen besprechen wir gern persönlich.

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung können Arbeitnehmer ihre Altersbezüge aufstocken. Möglich macht es der sogenannte Abschlagsausgleich, der mit dem Flexirentengesetzseit 2017 bereits ab 50 Jahren in Anspruch genommen werden kann. Er erlaubt es, Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung regelrecht hinzuzukaufen. Experten sprechen von einem „Rententrick“.

Private Altersvorsorge ist wichtig, wird doch die gesetzliche Rente zukünftig immer weniger ein auskömmliches Alterssalär sichern. Aber auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es möglich, seine Bezüge mit kleinen Tricks aufzubessern. Darauf macht aktuell der Norddeutsche Rundfunk (NDR) aufmerksam. Möglich macht es eine Verbesserung der gesetzlichen Altersvorsorge, die im Rahmen des Flexirenten-Gesetzes seit Januar 2017 genutzt werden kann.

So tun, als ginge man zeitiger in Rente

Mit dem Gesetz können Senioren ab 50 Jahren bereits mehr Geld in die Rentenkasse einzahlen, als sie eigentlich müssten. Aber mit welchem Ziel? Ursprünglich sollten damit angehende Ruheständler ihre Altersrente aufbessern, die vorzeitig in Rente gehen wollten.

Ein Jahr früher in Rente zu gehen bedeutet in der Regel, dass die Rente von eigentlich 1.000 Euro monatlich um 36 Euro geringer ausfällt. Hier sollten die zusätzlichen Zahlungen einen Ausgleich für die Einbußen schaffen. Wer vermeiden will, dass diese 36 Euro Monatsrente wegfallen, zahlt heute einmalig rund 8.000 Euro Abschlagsausgleich zusätzlich in die Rentenkasse ein.

Der Trick hierbei: diese Zahlungen dürfen auch Menschen tätigen, die gar nicht wirklich zeitiger in Rente gehen wollen. Dennoch können auch sie eine Berechnung dieses Abschlagsausgleiches verlangen und so ihre Rente aufbessern. Wie das geht, erklärt der Finanzmathematiker Werner Siepe gegenüber der ARD: „Sie teilen der Rentenversicherung mit, dass Sie mit 63 in Rente gehen möchten und bitten um die Berechnung des Ausgleichsbetrages. Sie brauchen dabei nicht zu erwähnen, dass Sie eventuell nachher etwas ganz anderes machen wollen.“

Man tut also einfach so, als wolle man zeitiger aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Die Rentenkasse berechnet dann, wie viel auf einen Schlag gezahlt werden muss, um die Einbußen auszugleichen. Und dann arbeitet man einfach weiter bis zum regulären Renteneintritts-Alter. Denn zum vorzeitigen Renteneintritt kann einen niemanden zwingen. Dadurch fällt die Rente dann letztendlich höher aus.

Bei gesetzlicher Rente zuzahlen kann sich lohnen

Also bei der gesetzlichen Rente zuzahlen. Und das geht so (gerundete Zahlen): Je 30 Euro Rente kosten knapp 6.800 Euro. Das sagt die Rentenformel, das sagt auch Rentenprofi Werner Siepe. Der Rest ist ein Dreisatz. Hat ein angehender Rentner zum Beispiel 60 Euro Lücke, dann kostet ihn das 13.600 Euro. Und so weiter. Lohnen kann sich das vor allem für Frauen, denn im Schnitt leben sie länger. Zusätzliche Privatvorsorge ist dennoch empfehlenswert, um die Alterseinkünfte aufzubessern. Hierzu ist ein Beratungsgespräch zu empfehlen!

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