
Zahlen, Fristen und rechtliche Regelungen in diesem Beitrag beziehen sich auf den damaligen Stand. Ihre aktuellen Fragen besprechen wir gern persönlich.
Witterungsbedingte Risiken werden oft falsch eingeschätzt. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten drohen Hauseigentümern Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Gehwege müssen nicht erst bei Glatteis gereinigt oder gestreut werden. Bereits nasses Laub kann eine erhebliche Risikosteigerung bedeuten. Kommt es zu Personenschäden, weil Gehwege nicht ordnungsgemäß gestreut oder gereinigt waren, oder weil Schnee und Eiszapfen nicht von Dächern und Überhängen entfernt wurden, kann es sogar zu strafrechtlichen Folgen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.
In einem solchen Fall ist das beauftragte Schneeräumungs-Unternehmen oder der Hauseigentümer schadenersatzpflichtig.
Bestehen vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, können auch Haftungsansprüche gegenüber den Mietern bestehen.
Wird eine Verletzung der Räum- und Streupflicht nachgewiesen, reicht eine Privathaftpflicht im Rahmen der Hausratversicherung nicht aus.
Hauseigentümer sollten deshalb eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz abschließen.
Was bedeutet das für Ihre Situation?
Ein Artikel kann Orientierung geben. Welche Lösung zu Ihrem Alltag, Ihren Verträgen und Ihren Zielen passt, klären wir gemeinsam.
Versicherungsberatung kennenlernen →Ihre Frage verdient eine persönliche Antwort.
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Bitte keine Gesundheitsdaten, Kontodaten oder vertraulichen Unterlagen senden. Eine Anfrage ist kein Vertragsabschluss.



