3. Pflichten und Leistungen des Beraters
(a) Beratungsleistungen
Der Berater analysiert und bewertet die persönliche finanzwirtschaftliche Situation des Sparers zur Beurteilung sinnvoller Anlagebeträge und Anlageziele. Diesbezüglich erörtert der Berater die persönliche Einnahmen und Ausgabensituation sowie die Schulden und Vermögensverhältnisse des Sparers. Ferner bewertet der Berater die persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen des Sparers bei Geldanlagen. Der Berater erläutert dem Sparer die Funktionsweisen von Investmentzertifikaten, insbesondere von ETFs, die Vor- und Nachteile sowie die Chancen und Risiken dieser Geldanlagen.
(b) Vermittlungsleistung
Der Berater erbringt folgende technischen Vermittlungsleistungen:
- Vermittlung eines ETF-Investmentsparplan bei European Bank for Financial Services GmbH (ebase®), 80218 München
- Erstellung einer Dokumentation gem. §§ 16, 18 FinVermV in Textform über die in §1 (1) genannten Inhalte dieses Vertrages
- Überdies erbringt der Berater eine umfassende technische Einweisung in das Online-System der ebase
Mit Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages im Sinne des in der Präambel genannten Investmentsparplanes übernimmt der Berater die Pflicht, den Kontakt zwischen dem Vertragspartner und der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®), 80218 München herzustellen.
Der Berater verlässt sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Vertragspartners bei Abschluss des Vermittlungsvertrages. Sie hat eine Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben und einer darauf aufbauenden Angemessenheitsprüfung nicht zu vertreten, es sei denn, ihr ist die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Vertragspartners bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.
Der Berater überlässt dem Vertragspartner im Vorfeld des Vermittlungsvertrages Informationsmaterialien, insbesondere zu Art und Risiken des Fondssparplans. Diese ermöglichen es dem Vertragspartner, sich über den Sparplan und die Vermittlungsleistung der Berater zu informieren und eine abgewogene Entscheidung über den Abschluss eines Vermittlungsvertrages zu treffen.
Der Berater ist nicht Vertreter der ebase und steht auch sonst in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu dieser.
4. Pflichten des Sparers
Der Sparer ist verpflichtet, Umstände, die es ihm unmöglich machen, seine Sparleistung zu erfüllen, unverzüglich dem Berater anzuzeigen. (z.B. Arbeitslosigkeit, Insolvenz, sonstige Zahlungsschwierigkeiten oder Überschuldung) Der Sparer ist verpflichtet, die gewünschte Sparleistung nachhaltig zu erbringen und nach dem Sparziel zu streben
5. Haftungsausschluss
(a) Die Haftung des Beraters im Zusammenhang mit ihren Pflichten nach § 1 ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) handelt.
(b) Der Haftungsausschluss nach Ziffer 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beraters beruhen.
(c) Der Haftungsausschluss nach Ziffer 1 gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beraters beruhen.
7. Verjährung
(a) Alle Sekundäransprüche des Vertragspartners im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
(b) Buchstabe (a) gilt nicht für die Haftung wegen Vorsatz und groben Verschuldens sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8. Salvatorische Klausel
Im Fall der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
Hinweis zum Datenschutz
Die BVS-Finanz KG erhebt, verarbeitet und nutzt zum Zwecke der Vertragsdurchführung die personenbezogenen Daten des Vertragspartners elektronisch. Die personenbezogenen Daten werden nicht ohne die Zustimmung des Vertragspartners für Werbe-oder Marketingzwecke oder unbefugt zu anderen Zwecken verwendet, weitergeben oder verkauft. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt, ohne dass dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder der Vertragspartner seine Einwilligung erklärt.