Kieferorthopädie & Kostenerstattung (GKV)

KIG einfach erklärt – ab wann zahlt die Krankenkasse?

KIG = kieferorthopädische Indikationsgruppen. Dieses System stuft Zahn- und Kieferfehlstellungen nach Schweregrad ein – und entscheidet, ob die gesetzliche Krankenkasse eine Behandlung übernimmt. Hier findest du eine klare Übersicht und ein Beispiel zu KIG 2.

Merksatz
Die GKV zahlt grundsätzlich ab KIG 3.
KIG 1–2
Leicht bis mäßig → keine GKV-Erstattung.
KIG 3–5
Deutlich bis sehr schwer → GKV ja (Regelversorgung).

Was sind KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen)?

Die KIG sind ein Mess- und Einstufungssystem der gesetzlichen Krankenkassen. Es bewertet Fehlstellungen nach objektiven Kriterien, zum Beispiel anhand von Messwerten (mm) oder bestimmten Befundbildern. Damit wird festgelegt, ob eine Behandlung als medizinisch notwendig gilt.

Typische Kriterien (Beispiele)
  • Überbiss / Unterbiss (in mm)
  • Offener Biss
  • Kreuzbiss
  • Engstand (in mm)
  • Nicht angelegte oder verlagerte Zähne
Wichtig zu wissen

Es ist keine „Gefühlsentscheidung“. Oft entscheiden 1–2 mm oder ein einzelnes Befundmerkmal darüber, ob ein Fall als KIG 2 oder KIG 3 eingestuft wird – und damit über die Kostenübernahme.

KIG-Stufen im Überblick

KIG Bedeutung GKV zahlt?
KIG 1 Sehr leichte Fehlstellung Nein
KIG 2 Leichte bis mäßige Fehlstellung Nein
KIG 3 Deutliche Fehlstellung Ja
KIG 4 Ausgeprägte Fehlstellung Ja
KIG 5 Sehr schwere Fehlstellung (häufig OP-relevant) Ja

Ab KIG 3: Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

  • Medizinisch notwendige Regelversorgung (Standard-Behandlung)
  • Feste Spange / Standardapparaturen
  • Diagnostik & Kontrolltermine
  • Retentionsphase (Stabilisierung nach der aktiven Behandlung)
Eigenanteil-Regel (GKV)
Eltern zahlen zunächst 20 % Eigenanteil (bei zwei gleichzeitig behandelten Kindern meist 10 %). Bei erfolgreichem Abschluss wird dieser Eigenanteil in der Regel vollständig erstattet.

Zusatzkosten: Was ist oft nicht Kassenleistung?

Auch bei KIG 3–5 können Mehrkosten entstehen, wenn man über die Regelversorgung hinausgeht (z. B. Ästhetik/Komfort).

  • Keramikbrackets / besonders unauffällige Brackets
  • Selbstligierende Brackets
  • Aligner („unsichtbare Schienen“) in vielen Konstellationen
  • Lingualtechnik (innenliegende Spange)
  • Miniimplantate / spezielle Bögen
Hinweis: Diese Punkte sind typische Beispiele – die tatsächliche Abrechnung hängt von Befund, Plan und Vereinbarung ab.

Leistungsbeispiel: KIG 2 (keine GKV-Erstattung)

Bei KIG 2 liegt eine Fehlstellung vor, sie gilt nach GKV-Regeln jedoch nicht als ausreichend behandlungsbedürftig. Ergebnis: 0 € Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Typischer Kostenrahmen (Beispiel)
Feste Spange Ober- und Unterkiefer (ca. 3 Jahre):
ca. 4.000 – 6.500 € Gesamtkosten
Konkretes Rechenbeispiel
Behandlungskosten
5.200 €
GKV-Erstattung
0 €
Eigenzahlung Eltern
5.200 €
Praxis-Tipp (wichtig)
Wenn ein Befund „knapp“ ist: Messwerte schriftlich geben lassen und ggf. eine Zweitmeinung einholen. Manchmal entscheiden wenige Millimeter über den Sprung von KIG 2 auf KIG 3 – und damit über mehrere Tausend Euro.

Individuelle Beratung zur KIG-Einstufung & Kostensituation

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