Warum Happy Finance?
Wir verstehen uns als Serviceunternehmen und sind bestrebt, immer das bestmöglichste Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen. Aufgrund dessen ist der Zeit- und Kostenaufwand, welchen wir betreiben, nicht nur unerheblich größer als bei anderen Unternehmen. Aus diesem Grund können wir einige Dienstleistungen nicht mehr kostenlos anbieten.
Beispiele aus dem Alltag
Häufig werden Leistungen aus Versicherungsverträgen zu Unrecht aberkannt oder wegen formellen Fehlern verweigert. Aufgrund dessen sofort den Gang zum Rechtsanwalt anzutreten erweist sich allerdings häufig nicht zielführend und ist mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Die Happy Finance Mitgliedschaft ist das Bindeglied und Ergänzung in dieser Phase. Durch unsere langjährigen Erfahrungswerte und technische Ausstattung können wir Schäden so schildern, dass diese vom Versicherungsunternehmen auch „verstanden“ werden.
Sie kündigen einen Vertrag, erhalten aber keine Kündigungsbestätigung. Was dann?
Oder Sie wollen schlicht einen Vertrag kündigen. Was aber, wenn ihnen ihre Versicherung keine Kündigungsbestätigung zukommen lässt? Ist ihre Versicherung gekündigt? Darf die Versicherung weiter abbuchen? Im Rahmen der Happy Finance Mitgliedschaft übernehmen wir die vollständige Kündigungskorrespondenz mit Firstüberwachung und Eingangskotrollen. Verträge werden absolut rechtssicher und wirksam gekündigt.
Was kostet die Happy Finance Mitgliedschaft?
die BVS Happy Finance Mitgliedschaft gibt es als Single-, Familien oder Gewerbetarif. Ferner können Sie zwischen den Leistungspaketen BASIC (gesetzliche Anforderungen) GREAT (u.a. mit Schadenkorrespondenz) und EXCELLENCE wählen. Berechnen Sie nachfolgend einfach den Beitrag
Folgende Leistungen werden ausschließlich im Rahmen einer BVS-Happy-Finance Mitgliedschaft erbracht:
Leistungen |
BASIC |
GREAT |
EXCELLENT |
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Befragung nach Wünschen und Bedürfnissen nach § 6 VVG |
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Konkrete Beratungsleistung zu gewünschtem und bedarfsgerechten Produkt |
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Dokumentationen nach § 61 VVG |
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Antragsaufnahmen und Weiterleitung an Gesellschaften |
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Antragsnachbearbeitungen (z.B. Rückfragen beantworten) |
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Schadenkorrespondenz in allen Komposit Sparten (außer Unfall) mit ausführliche Beschreibungen und Erläuterungen für Gesellschaften oder Behörden(z.B. Rückfragen beantworten) |
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Kündigungen (mit CRM-Monitoring zur Fristenüberwachung) |
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Änderungsmitteilungen von Kontodaten (mit Übermittlungs- und Eingangskontrollen) |
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Änderungsmitteilungen der Anschrift (mit Übermittlungs- und Eingangskontrollen) |
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Namensänderungen (mit Übermittlungs- und Eingangskontrollen) |
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Einholung Patientenakten (Auskunftsersuchen nach § 10 (2) MBO-Ä 1997) |
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Allgemeine Beratungsleistungen zu nicht von der BVS-Finanz KG vermittelten Verträgen |
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SCHUFA-Auskunft (Datenübersicht nach § 34 BDSG) |
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Risikoprüfung BU und KV (Bewertung des versicherungsmedizinischen Gesundheitszustandes und Annahmewahrscheinlichkeit durch professionelle Analyse- und Auswertungssoftware |
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Risikovoranfragen (CRM gestützt mit Vers.Diagnose) |
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Marktuntersuchung Sparte Sach |
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Marktuntersuchung Sparte BU |
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Marktuntersuchung Sparte KV (auch Zusatz) |
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Marktuntersuchung Kfz-Versicherung (inkl. Wechselservice) |
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Einholung von Deckungszusagen bei Rechtsschutzversicherungen zur Absicherung finanzieller Risiken bei Beauftragung von Rechtsanwälten |
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Wechsel – Service GKV |
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Sozialversicherungsrechtliche Leistungsanträge (z.B. Renten-Leistungsantrag (inkl. Anlagen und Meldung zur KVDR) |
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Meldungen und Leistungsanträge zur BG bei Berufsunfällen oder Berufserkrankungen |
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Vertreter in Beschwerdesachen beim Ombudsmann e.V. |
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Nachmeldung Gesundheitsdaten (Präventive Meldung der med. Gesundheitsdaten gem. Aktenlage an die Gesellschaft zur Vermeidung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und Sicherung der Leistungspflicht der Gesellschaft) |
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Private Kapitaldienstberechnung inkl. Liquiditätsplanung auf Grundlage der Kontenumsätze und Fixkosten der letzten 12 Monate |
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