Kundendaten
Vermittlungsvertrag zur Beratung, Vermittlung und Einrichtung einer ETF-Anlage mit Start-Management bei der FNZ Bank
Name des Sparers:
Anschrift des Sparers:
Geburtsdatum:
Beruf:
Berufsstatus:
Präambel
Der Sparer beabsichtigt, eine mittel- bis langfristige Vermögensbildung mittels einer Einmalanlage in Exchange Traded Funds (ETFs) durchzuführen. Der Berater wird beauftragt, die Beratung, Vermittlung sowie die technische Einrichtung eines Investmentdepots bei der FNZ Bank zu übernehmen. Ziel ist die Diversifikation des investierten Kapitals über verschiedene Assetklassen, Länder, Währungen und Branchen, um eine höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Berater erbringt für den Sparer folgende Dienstleistungen: a) Beratung hinsichtlich der Anlagestrategie und ETF-Auswahl. b) Vermittlung der entsprechenden Anlageprodukte und des Investmentdepots. c) Technische Einrichtung des Investmentdepots bei der FNZ Bank. d) Implementierung der im Folgenden beschriebenen Anlage- und Kaufstrategie („Start-Management“). (2) Die Auswahl der ETFs erfolgt in Abstimmung mit dem Sparer und berücksichtigt eine möglichst breite Diversifikation.
§ 2 Anlagebetrag und Start-Management
Der Sparer stellt für die Vermögensbildung einen Einmalbetrag in Höhe von zur Verfügung. Die Investition erfolgt nach folgendem Konzept:
a) Ratierliche Investition (Cost-Average-Effekt)
- 70 % des Anlagebetrags entsprechen einem Betrag von , der über investiert wird.
- Dies entspricht einer Investition in Höhe von . Dieser Betrag wird auf 4 ETFs verteilt, so dass sich eine Investition von ergibt.
b) Limit-gestützte Einmalkäufe
- Die verbleibenden 30 % des Anlagebetrags entsprechen und werden gestaffelt in vier ETFs investiert.
- Jeder ETF erhält eine Investition von .
Die Käufe erfolgen nach einer Limitstrategie, die sich an fallenden Kursen orientiert:
Limit | % der Teilanlage | Betrag pro ETF | Kursrückgang |
---|---|---|---|
Limit 1 | 25 % | bei moderatem Kursrückgang | |
Limit 2 | 35 % | bei weiterem Kursrückgang | |
Limit 3 | 40 % | bei starkem Kursrückgang |
Durch die in mehreren Stufen erfolgenden Käufe wird ein günstigerer durchschnittlicher Einstiegskurs angestrebt, da bei fallenden Kursen höhere Anteile erworben werden. Nach Ablauf von zwölf Monaten überprüft der Berater die bisherige Investitionsstrategie. In diesem Rahmen wird gemeinsam mit dem Sparer entschieden, ob die noch nicht investierten Mittel (Limits) weiterhin über gestaffelte Kauflimits angelegt oder unmittelbar in die ETFs investiert werden sollen.
§ 3 Rechte und Pflichten der Parteien
(1) Der Berater verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen gewissenhaft und im besten Interesse des Sparers auszuführen. Eine individuelle Anlageberatung, die über die Auswahl und Vermittlung der ETFs hinausgeht, erfolgt nicht. (2) Der Sparer ist verpflichtet, die zur Depoteröffnung und Anlage erforderlichen Informationen sowie Unterlagen fristgerecht bereitzustellen. (3) Die Kaufentscheidungen erfolgen auf Grundlage der vereinbarten Strategie, wobei der Berater keine Haftung für zukünftige Marktentwicklungen oder Anlageergebnisse übernimmt. .
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung des Beraters für die Beratung, Vermittlung und technische Einrichtung erfolgt in Form einer einmaligen Vermittlungsgebühr in Höhe von .
(2) Weitere laufende Gebühren werden nicht erhoben, es sei denn, es werden zusätzliche Dienstleistungen gesondert vereinbart.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Der Berater übernimmt keine Haftung für Verluste oder negative Wertentwicklungen der ETF-Anlage. Die Anlageentscheidung liegt allein beim Sparer. (2) Der Berater haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf die Umsetzung der technischen und organisatorischen Abläufe.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit vollständiger Umsetzung der Anlage- und Kaufstrategie. (2) Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, sofern keine bereits verpflichtend eingegangenen Kauf- oder Anlageentscheidungen mehr ausstehen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Viechtach